Weder Rückschritt noch Frustration
Während in den letzten Wochen das sog. Omnibus-Paket die Debatten beherrschte, könnte im Rahmen der anstehenden Koalitionsverhandlungen auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verändert werden. Das menschenrechtliche Rückschrittsverbot und das europarechtliche Frustrationsverbot wirken dabei in die gleiche Richtung: Eine vorübergehende Aussetzung oder gar vollständige Abschaffung des LkSG wäre kaum mit den internationalen Verpflichtungen Deutschlands vereinbar.
