Die Grenzen der Privatisierung staatlichen Zwangs
Das Bundesverfassungsgericht will offenbar etwas Grundsätzliches zu der Frage loswerden, wann und wie der Staat die Ausübung seiner hoheitlichen Zwangsgewalt privatisieren darf. Darauf lässt die heutige Ankündigung schließen, zur Privatisierung des Maßregelvollzugs mündlich verhandeln zu wollen. Laut Verhandlungsgliederung will der Zweite Senat erörtern, ob das entsprechende hessische Gesetz den Maßstäben des Art. 33 IV GG, des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips, des Gewaltmonopols und der grundrechtlichen Schutzpflichten genügt. Recht viel grundsätzlicher geht es kaum mehr. GmbH mit Recht zum Einsperren In dem Fall geht es um einen psychisch kranken Straftäter in einer geschlossenen Psychiatrie in Hessen, der ausgebrochen war und anschließend gewaltsam ... continue reading
