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Die Gewerbsmäßigkeit als Arme-Leute-Strafrecht

Wer von der wachsenden Armut in Deutschland betroffen ist, dem droht im Falle eines Strafverfahrens eine Ungleichbehandlung. Das Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit als besonders schwerer Fall einer Straftat führt dazu, dass ein zentrales Versprechen des Rechtsstaats gebrochen wird. Es gibt keine Gleichheit vor dem Gesetz, wenn Armut straferhöhend wirkt.

Klassismus und Grundgesetz

Das Vorhaben der Ampel-Regierung, mit dem Bürgergeld „Hartz IV“ abzulösen und durch die Corona- und Energiekrise ausgelöste Debatten um soziale Entlastungsmaßnahmen (zuletzt auch hier) bestätigen, dass Armut in Deutschland ein Maß erreicht hat, das strukturelle sozialstaatliche Korrekturen erfordert. Um Armut effektiv zu begegnen, bedarf es jedoch auch eines Umdenkens auf Verfassungsebene. Eine Zusammenschau des Sozialstaatsprinzips und der Gleichheitsgarantien bietet Schutz vor klassistisch-intersektionaler Diskriminierung.