Articles for tag: Europäisches MedienfreiheitsgesetzMedienrecht

‘Democracies Die in Silence’

What is ‘media’ in a digitalized society where boundaries between news, commercial and social content are increasingly blurred? What do we really mean by ‘media pluralism’? These are all key questions liberal democracies in Europe and beyond need answers to, given both political challenges and the rise of market power and Big Tech companies whose actions affect media markets. While the law will not solve all of the problems associated with these developments, it can help in imposing limits on the way in which political and market power is used. This necessitates a sustained and informed debate as to what the existing legal framework offers and what additional legal responses are necessary.

Talkshow für alle?

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem vor der Europawahl ergangenen Eilbeschluss den WDR dazu verpflichtet, die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht („BSW“) zu der WDR-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ mit verschiedenen Spitzenkandidaten einzuladen. Das OVG änderte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab, welches den Eilantrag des BSW zuvor noch abgelehnt hatte. Die Entscheidungen bieten Anlass, die verfassungsrechtliche Struktur und die Kriterien des Zugangs von Parteien zu öffentlich-rechtlichen Wahlkampfsendungen näher zu beleuchten.

Öffentlich-rechtlicher (G)rundfunk?

Nicht nur in den Kommentarspalten unter Social-Media-Posts von ARD und ZDF werden immer öfter Forderungen nach der Abschaffung des ‚zwangsfinanzierten‘ öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) laut. Ähnliche Forderungen genießen auch im analogen Leben große Beliebtheit, vor allem bei Anhängern der AfD. Die AfD sieht den ÖRR als Instrument für „Indoktrination und Propaganda“, das in dieser Form abgeschafft gehört, Björn Höcke hat bereits die Kündigung des Medienstaatsvertrags (MStV) gefordert. Angesichts dieser Entwicklungen und der anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg scheint daher die Frage zwingend: Sind die Strukturen des ÖRR gegen Angriffe von Rechtsaußen abgesichert?

Ein AfD-Parteisender durch die Hintertür

In ihrem Grundsatzprogramm plädiert die AfD für eine „zeitgemäße Medienpolitik“. Auf seiner Parteitagsrede im November gab Björn Höcke persönlich Einblick in die medienpolitischen Pläne der Partei: „Was passiert denn, wenn Höcke dann Ministerpräsident wird? Kündigt er denn die Medien-Staatsverträge? Ja, das macht der Höcke dann, ja!“ Doch was dann? Ein wichtiger Aspekt einer „zeitgemäßen Medienpolitik“ wäre der Aufbau eines eigenen AfD-Parteisenders. Der wäre zwar mit § 53 Abs. 3 MStV unvereinbar, jedoch bieten sich die nach dem geltenden Thüringer Landesmediengesetz zulässigen sogenannten Bürgermedien als missbrauchsanfällige Alternative an.

“A Bit of Fun. A Bit of Truth.”

The extent of (private) media regulation depends on the willingness to trade private for public power. This blogpost takes the Commission's EMFA proposal as an opportunity to question the assumptions about media, markets, and politics behind it. It finds that the Commission’s approach treats private like public media: First, it functionalizes the fundamental rights of private individuals and companies in terms of their public benefit; second, it imagines the conditions of qualitative journalistic work as those of civil servants.

Media Pluralism in KRRiT-ical Condition

In April 2023, the Polish National Broadcasting Council, the so-called KRRiT, imposed a high fine on an indipendent media outlet. It was not the first fine of this kind to independent media organisations. The growing number of KRRiT decisions targeting independent media in Poland is the result of the political nature of the procedure for appointing members of the KRRiT and the broad, unclear legal basis for imposing fines. Since 2005, the decisive voice in the composition of the KRRiT was that of the ruling political majority. This blogpost analyzes and criticizes the vague legal framework for KRRiT and the institution's apparent political capture in recent years.

Fake News, Wahrheitspflicht, Lüge

Die Befürworter von Mediengesetzen mit harten Sanktionen begründen deren Notwendigkeit damit, dass sich Desinformation zu einer „ernsthaften Bedrohung“ für den Zugang zu „wahren“ Informationen entwickelt und die Bekämpfung einer solchen „Bedrohung“ notwendig sei, um Grundrechte und Grundfreiheiten zu schützen. Die damit zusammenhängenden konstitutionellen Probleme werden dabei, unabhängig von der Schwere der Sanktionen, stark unterschätzt.

Überwachen, Blocken, Delisten

Die Verordnung (EU) 2022/350 des Rates vom 1. März 2022, mit der Sanktionen betreffend Russia Today (RT) und Sputnik verhängt wurden, geht – anders als ersten Reaktionen zufolge – über ein Sendeverbot für diese Kanäle weit hinaus: Internetzugangsanbieter werden zu Websitesperren verpflichtet, und Social Media-Plattformen wird, abweichend von Art. 15 E-Commerce-Richtlinie, eine allgemeine Überwachungspflicht auferlegt

Sendeverbot durch Sanktionen

Die Europäische Union hat eine Reihe von Sanktionen gegen russische Staatsmedien erlassen. In normalen Zeiten wäre ein (quasi-)staatliches Verbot von Medien wohl erheblichen Einwänden ausgesetzt gewesen. Doch unter dem Eindruck der immer rücksichtsloseren Invasion Russlands in der Ukraine erhält die EU breite Zustimmung bei nur wenigen kritischen Stimmen. Trotzdem muss auf europäischer Ebene eine tragfähige und geeignete Rechtsgrundlage für den Kampf gegen staatliche Propaganda entwickelt werden. Statt auf das Sanktionsrecht sollte hierfür auf das Medienrecht gesetzt werden. Dafür sollte auf Unionsebene das Medienrecht nach deutschem Vorbild weiterentwickelt werden.

Eine Kommunikationsordnung für Soziale Netzwerke

Entscheide nach Deinen Regeln, aber entscheide rational, transparent und frei von Willkür. In diese Formel lassen sich die beiden Facebook-Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2021 zum Umgang von Betreibern Sozialer Netzwerke mit nutzergenerierten Inhalten auf ihren Plattformen gießen. Eine prima facie-Auseinandersetzung mit den Urteilen auf Grundlage der Pressemitteilung zeigt, dass das Zivilrecht selbst unter Zuhilfenahme der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten keine abschließenden Antworten zu liefern vermag.