Articles for tag: MedienrechtStaatsferne

Verfassungswidrige Staatsnähe

Am 22.06.2021 haben die Bundestagsabgeordneten der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Linken beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle im Hinblick auf eine Regelung des saarländischen Mediengesetzes eingereicht. Diese sieht die Wahl und die vorzeitige Abberufung des Direktors der Saarländischen Medienanstalt durch den Landtag vor. Das ist mit dem Grundsatz der Staatsferne der Medien nicht vereinbar.

Thieves in the temple?

In ihrem Programmentwurf zur Bundestagswahl mahnt die FDP eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Die erwartbaren Immun(-isierungs-)reak­tionen, die sie damit hervorgerufen hat, verengen dabei den notwendigen Diskurs über Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Reformen sind nicht verfassungswidrig, solange sie die verfassungsrechtlichen Rahmen für den Funktionsauftrag und die Programmautonomie der Anstalten beachten. Die Transformation ins Digitale darf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht in eine digitale Nische führen.

Die Meinungsmacht der Intermediäre

Seit Wochen diskutiert halb Deutschland über das Rezo-Video, über die Reaktion von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und die Frage, ob sie damit der Zensur im Internet das Wort redet Leider geht die ganze Diskussion am Kern der wirklichen Probleme vorbei. Diskussionswürdig ist nicht, dass das Video von Rezo von der Meinungsfreiheit geschützt ist und neue Regeln für solche Äußerungen in Wahlkampfzeiten entschieden abzulehnen sind. Vielmehr gilt es darüber nachzudenken, wie der potenziellen Meinungsmacht der Intermediäre, also YouTube, Facebook, Instagram, Google & Co, begegnet und der diskriminierungsfreie Zugang zu den Plattformen gesichert werden kann.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen? Gut, aber ohne GEZ

Haushaltsabgabe statt GEZ-Gebühr: Laut Spiegel hat Paul Kirchhof in einem Gutachten diesem rundfunkpolitischen Paradigmenwechsel eine verfassungsrechtliche Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt. Damit steigen die Chancen, dass die Haushaltsabgabe kommt: Künftig werden wir nicht mehr nur dann für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen, wenn wir Fernseher oder Radio in der Wohnung stehen haben. Sondern einfach so, per schierer Existenz. Ob ich von dem Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Gebrauch mache oder nicht, soll keine Rolle mehr spielen. Immerhin, damit macht sich die Rundfunkfinanzierung wenigstens ehrlich: Seit jedes Smartphone ein potenzielles Empfangsgerät ist, funktioniert die Verknüpfung Empfangsgerät – öR-Nutzung – Zahlungspflicht sowieso nicht mehr. Und auch ... continue reading