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Wählen heißt Auswählen – aber zwischen Parteien

Matthias Friehe bringt mit seinem Beitrag semantische Klarheit in den von politischer Rhetorik vernebelten Wahlrechtsdiskurs. Er erinnert daran, dass Wählen „Auswählen“ bedeutet: „Jede Wahl setzt voraus, dass die Wähler eine Auswahl treffen können. Dafür ist wiederum erforderlich, dass klare Alternativen bestehen: dies oder das.“ So weit ist ihm ausdrücklich zuzustimmen. Dann aber macht er einen Gegensatz auf, der hinter den bereits erreichten Stand des Wahlrechtsdiskurses zurückfällt.

Abschied von Adenauer oder weshalb die Wahlrechtsreform ein Verfassungsrechtsproblem ist

Der Bundestag hat die Grammatik der Macht umgeschrieben. Mit der Änderung des Bundeswahlrechts wollte das Parlament zur gesetzlichen Regelgröße zurückkehren und den „Grundcharakter“ der Verhältniswahl konsequent in der Praxis umsetzen. Was die Reformfähigkeit der Politik belegen und für manche Beobachter ein endgültiger Abschied von der alten Bundesrepublik sein sollte, ist spätestens mit der beschlossenen Gesetzesfassung zu einem ernsten Verfassungsrechtsproblem geworden.

Zum Mythos des Direktmandates aus Sicht der Wählerinnen und Wähler

Am Montag, den 6. Februar befasst sich der Ausschuss für Inneres und Heimat in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition zur Reform des Bundestagswahlrecht. Der neue Entwurf hat einige Diskussionen hinsichtlich direkt gewählter Abgeordneter ausgelöst, denn er bricht mit der Tradition, dass Kandidierende, die eine relative Mehrheit im Wahlkreis gewinnen, automatisch ins Parlament einziehen, selbst wenn sie nur 20% der Erstimmen oder sogar weniger erhalten. Warum sollte die Vertretung eines Wahlkreises aber exklusiv beim Direktmandat liegen?

Abschied von der Personenwahl

Der heute in den Fraktionen beratene Entwurf für ein Wahlgesetz schlägt ein neues Kapitel in der Geschichte des personalisierten Verhältniswahlrechts auf, die am 16. Februar 1946 in London begann (dazu Knowles). Vertreter der Besatzungsverwaltung in Deutschland und der britischen Regierung verständigten sich damals auf ein Kommunalwahlrecht für die britische Besatzungszone: Ein Teil der Abgeordneten sollte mit relativer Mehrheit in Wahlkreisen, ein anderer nach dem Parteienproporz aus Listen gewählt werden.

Gibt es einen Trend zum Foto-Finish?

Australien hat gewählt, aber keiner weiß, was. Labour und Tories sind nahezu gleich stark. Irre ich mich, oder nehmen solche Foto-Finishs global zu? Mir fallen spontan ein: Premierministerwahlen Israel 1996, Präsidentschaftswahl USA 2000, Bundestagswahlen Deutschland 2002 und 2005, Präsidentschaftswahl Mexiko 2006, Präsidentschaftswahl Rumänien 2009. Jedesmal der gleiche Befund: Ein paar Tausend Stimmen hin oder her, und die Sache wäre völlig anders ausgegangen. Mal unterstellt, das ist tatsächlich mehr als nur eine subjektiv empfundene Häufung: Was könnte der Grund sein? Vielleicht kommt so etwas besonders dann vor, wenn eine Persönlichkeitswahl zu einem grundlegenden Plebiszit über die fundamentale Richtung, in die das ... continue reading

Das neue britische Wahlrecht wäre in Deutschland verfassungswidrig

In an equal democracy (…), the majority of the people, through their representatives, will outvote and prevail over the minority and their representatives. But does it follow that the minority should have no representatives at all? Because the majority ought to prevail over the minority, must the majority have all the votes, the minority none? Is it necessary that the minority should not even be heard? In a really equal democracy, every or any section would be represented, not disproportionately, but proportionately. Das schrieb John Stuart Mill 1861 über das klassische britische Mehrheitswahlrecht. Das beruht bekanntlich auf dem Gedanken, dass ... continue reading

Nähert sich das Ende des Mehrheitswahlrechts?

Die Briten haben gewählt. Aber was? Das britische Wahlsystem hat sein großes und einziges Versprechen, nämlich das es klare Mehrheiten generiert, nicht einlösen können. Damit ist ihm seine Legitimationsgrundlage entzogen. Damit gibt es kein einziges Argument mehr, das man für dieses Wahlsystem noch ins Feld führen könnte. Ist das Mehrheitswahlrecht damit erledigt? Nicht sicher. Aber möglich. Immerhin. Das relative Mehrheitswahlrecht der Briten teilt das Land in Wahlkreise ein, und in jedem Wahlkreis gewinnt der Kandidat ein Mandat, der am meisten Stimmen bekommt. Das ist einfach und hat lange gut funktioniert, aber die Schwäche dieses Systems liegt auf der Hand: Viele ... continue reading

Während wir auf das britische Wahlergebnis warten…

… sollten wir uns, auch als nicht Wahlberechtigte, Timothy Garton-Ashs flammenden Appell im Guardian, Lib-Dem zu wählen und so die verfassungspolitische Wende im Inselstaat herbeizuführen, zu Gemüte führen. Womöglich wählen die Briten gerade das Mehrheitswahlrecht ab. Schon eine aufregende Vorstellung. Mehr dazu hier.

Werden die Briten doch noch Europäer?

Mehrheitswahlrecht führt naturgesetzartig zu klaren Mehrheiten. Das ist sein großer Vorzug. Man braucht keine Koalitionen, man braucht keine faulen Kompromisse, man bekommt klare Verantwortlichkeiten und eine saubere Trennung zwischen Regierung und Opposition. Siehe Großbritannien. Denkt man. Ist aber nicht so. Großbritannien hat mitnichten ein Zwei-Parteien-System, wie man vom Kontinent aus gesehen leicht den Eindruck hat. Neben Labour und Konservativen gibt es bekanntlich die Liberaldemokraten. Und die schottischen Nationalisten. Und die rechtsextreme BNP. Und die Extrem-Euroskeptiker von der UK Independence Party. Und Iren und Waliser und allerhand sonderbare Kleinparteien. Im Unterhaus sind zehn Parteien vertreten. Doppelt so viele wie im Bundestag. ... continue reading