Articles for tag: Academic FreedomMeinungsfreiheitPolitiksoziale NetzwerkeWissenschaft

A Nation (Un)Dignified

The recent jurisprudence of Hungarian apex courts based on changes inserted into the Hungarian Fundamental Law of 2011, and the provisions of the 2013 Civil Code on “violating the dignity of the Hungarian nation” set a dangerous precedent that could be broadly applied against critics of the government, aka the EU’s first electoral autocracy. The present blog post critically analyses a judgment of the Hungarian Supreme Court (Kúria) of March 2021, which is highly likely to produce a chilling effect.

Does Twitter trump Trump?

Some of the biggest social media platforms recently decided to suspend the accounts of former US President Donald Trump. Even though such bans are not unprecedented, the fact that it concerned the then-still US President has triggered quite some controversy. But what about the European perspective - would the doctrine of positive obligations under Article 10 ECHR mean that Donald Trump’s right to freedom of expression was violated?

Demokratisierung durch »Cancel Culture«

Vor wenigen Tagen hat das Hamburger Kabarett-Theater Schmidts Tivoli die Zusammenarbeit mit dem Komiker Kay Ray beendet, offenbar weil rassistische Witze in der Show einen zentralen Platz einnehmen. Der Komiker sieht sich nun als weiteres Opfer von „Cancel Culture“, die die Kunstfreiheit immer weiter einschränke. Um die Kunst und Kunstfreiheit geht es dabei aber eigentlich gar nicht. Sie ist nur der Austragungsort gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen um Sexismus, Rassismus und Transphobie. Die Neuregelungen von Diskurs, Kultur und Kunst durch „Politische Korrektheit“, „Cancel Culture“ oder „Identitätspolitik“ bedeuten nicht den Zerfall der Demokratie, sondern sind ein Schritt in Richtung ihrer vollständigeren Realisierung.

The Rise of a Dissuasive Democracy in France

On November 24, 2020 the French National Assembly adopted the Global Security Act by a wide margin. The bill entrenches the cooperation between public and private security forces, broadly regulates the use of surveillance drones, and strengthens the legal protection offered to security officers identified on videos that circulate on social media. The GSA is a perfect illustration of what I call a dissuasive democracy, meaning a regime where civil liberties are facially guaranteed by the constitution, but where laws and regulations are designed to dissuade individuals from exercising their civil liberties.

Die Meinungsfreiheit ist kein Freifahrtschein

In einem so bemerkenswerten wie eigentlich selbstverständlichen Beschluss vom 2. November 2020 stellt das BVerfG klar, dass die Meinungsfreiheit nicht vor allen drastischen Konsequenzen bewahrt. Ein Arbeitnehmer hatte seinen Kollegen rassistisch beleidigt und sich in der darauffolgenden Verhandlung auf Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG zurückgezogen. Die Kammer räumt hier mit einem Irrtum auf, der auch in anderen Kontexten zu beobachten ist: Die Meinungsfreiheit ist kein Freifahrtschein, mit dem nach Belieben rassistische Stereotype verbreitet werden können.

Auf Antisemitismus (oder das, was manche dafür halten) kommt es bei der Meinungsfreiheit nicht an

Dürfen Kommunen die Überlassung ihrer Räume für Veranstaltungen verweigern, auf denen die Forderungen der Palästinensischen BDS-Bewegung („Boycott, Divestment and Sanctions“) diskutiert werden sollen, weil sie diese Bewegung für antisemitisch halten? Der Bayerische VGH hat diese seit Jahren umstrittene Frage am 17.11.2020 verneint. Es hat dabei festgestellt, dass es für die Grundrechtsprüfung unerheblich ist, ob die BDS-Bewegung als antisemitisch zu qualifizieren ist oder nicht.

Eine Zensur findet nicht statt – auch nicht bei Extremisten

„Eine Zensur findet nicht statt“. So steht es im Grundgesetz. Selbst bei Neonazis und notorischen Holocaustleugnern wie Horst Mahler darf es keine Ausnahme davon geben. Der soll künftig aber, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, dem LKA Brandenburg seine Veröffentlichungen spätestens eine Woche vor Erscheinen anzeigen. Allerdings genießen selbst Verfassungsgegner das Recht auf freie Meinungsäußerung – zumindest solange nicht das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung des Grundrechts ausspricht.