Deutsche Gerichte dürfen der Meinungsfreiheit militanter Aktivisten bisweilen ein geringeres Gewicht zumessen als der von netten, höflichen Normalos. So hat zumindest der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute entschieden. In dem Fall ging es um Tierversuche: Ein Journalist hatte undercover bei einem Unternehmen, das für medizinische Versuche Affen züchtet, angeheuert und bei der Arbeit heimlich Filmaufnahmen gemacht. Frontal 21 machte aus diesem Material einen Beitrag, andere sendeten ihn auch, und dagegen war das betroffene Unternehmen am Ende machtlos: Seit Günther Wallraffs Bildzeitungs-Enthüllungen wissen wir, dass im Prinzip solche journalistischen Methoden zwar illegal sind, aber die Verbreitung ihrer Ergebnisse deshalb noch lange ... continue reading