Wieviel Automatisierung verträgt die Meinungsfreiheit?
Mit seinem Urteil über die grundrechtliche Bewertung des umstrittenen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Rechtssache C-401/19) definiert der Europäische Gerichtshof enge Schranken für den Einsatz von Filtersystemen zur automatischen Sperrung mutmaßlich illegaler Inhalte. Das Urteil ist weit über das Urheberrecht hinaus von Bedeutung, da es den Sinngehalt des Verbots allgemeiner Überwachungspflichten präzisiert. Dieses Verbot ist auch Gegenstand einer aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Grünen-Politikerin Renate Künast und dem Meta-Konzern über die Frage, inwieweit Facebook dafür verantwortlich ist, gegen Falschzitate auf der Plattform vorzugehen.
