Articles for tag: Black Sitesliberal DemocracyMenschenwürde

Die Schlangenbeschwörer

Während russische Panzer in die Ukraine rollen, sollten wir uns vor den "Träumern des Absoluten" in unserer Mitte in Acht nehmen. Sie verehren die Exekutive, weil nur eine starke Exekutive in der Lage ist, die kosmopolitischen und menschenrechtlichen Errungenschaften der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts zurückzudrehen. Diese Anbetung hängt jedoch davon ab, dass an der Spitze der Exekutive eine Person steht, die zumindest die wichtigsten Grundsätze ihrer Version des "Gemeinwohls" teilt. Dies erfordert die Befreiung der Exekutive von den Zwängen der Rechtsstaatlichkeit, sowohl international als auch innerhalb des Nationalstaates.

The Snake Charmers

As Russian tanks roll into the Ukraine, we should be wary of these ‘dreamers of the absolute’ in our midst. They worship the executive because only a strong executive is capable of rolling back the cosmopolitan, human rights achievements of the latter half of the twentieth century. But such worship depends on maintaining in power the person at the head of the executive who shares at least the most important tenets of their version of the ‘common good’. That requires not only freeing the executive from the constraints of the rule of law, both internationally and within the nation state. It also requires that democracy be hollowed out in order to ensure that periodic elections return the right person to power.

Wegsanktioniert

In diesem Jahr möchte das BVerfG über eine Verfassungsbeschwerde zu den Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz entscheiden. Es ist zweifelhaft, ob die von dem Gesetzgeber zur Legitimierung der Sanktionen vorgetragenen Gründe, namentlich die Förderung der Mitwirkungspflicht im Asyl- und Aufenthaltsrecht und die Verhinderung des „rechtsmissbräuchlichen Leistungsbezugs“, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Zudem offenbart eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, dass die Wirksamkeit der Leistungskürzungen bislang unbelegt ist.

Muss der Staat die künstliche Fortpflanzung verbieten?

Das deutsche Fortpflanzungsmedizinrecht befindet sich in einem geradezu erbärmlichen Zustand: Das aus dem Jahr 1990 stammende Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist – auch im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt – veraltet, als Strafgesetz von repressivem Charakter und in Teilen verfassungsrechtlich nicht haltbar. Politik und Gesetzgeber weigern sich beharrlich, dem dringenden Desiderat nach einem modernen, dem Stand der Medizin angemessenen Fortpflanzungsmedizingesetz Rechnung zu tragen.

Was zählt, ist der Erfolg

Seit Ausbruch der COVID-Pandemie gibt es eine lebhafte Debatte, ob die Verteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen in der Pandemie gesetzlich geregelt werden muss. Bis jetzt gibt es keine Gesetzesnorm, die diese so genannte Triage-Situation allgemein reguliert. Daher käme zurzeit die bereits im Frühjahr unter Federführung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) etablierte Leitlinie zur Anwendung. Manche befürchten, die Verteilungsregeln dieser Leitlinien seien diskriminierend, weshalb ein Gesetz zur Grundrechtswahrung erlassen werden müsse. Darauf dringt auch eine Verfassungsbeschwerde, die derzeit vor dem BVerfG anhängig ist. Wir halten dies für unbegründet.

Die Meinungsfreiheit ist kein Freifahrtschein

In einem so bemerkenswerten wie eigentlich selbstverständlichen Beschluss vom 2. November 2020 stellt das BVerfG klar, dass die Meinungsfreiheit nicht vor allen drastischen Konsequenzen bewahrt. Ein Arbeitnehmer hatte seinen Kollegen rassistisch beleidigt und sich in der darauffolgenden Verhandlung auf Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG zurückgezogen. Die Kammer räumt hier mit einem Irrtum auf, der auch in anderen Kontexten zu beobachten ist: Die Meinungsfreiheit ist kein Freifahrtschein, mit dem nach Belieben rassistische Stereotype verbreitet werden können.

From Legal Fiction to Reality: Securing the Dignity of India’s Manual Scavengers

Manual scavenging is one of the most inhumane and abhorrent sanitation practices prevalent in modern India: broadly, it means deploying individuals to manually clean up drainage systems. ‘Manual scavengers’ (unfortunately, for the lack of a better term) have been denied their humanitarian due for centuries in the Indian sub-continent and their constitutional due for 70 years in the Republic of India – it is high time the Law dismantles the structure that perpetuates their oppression.

Die Stunde der Verfassungsgerichte

Nun also doch: Mitten in der Coronakrise kassiert der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Teile der örtlichen Ausgangsbeschränkungen. Zuvor hatten sich die hiesigen Verwaltungs- und Verfassungsgerichte darauf beschränkt, Versammlungsverbote, Reisebeschränkungen und Verkaufsverbote aufzuheben und sich so mit eher zaghafter Kritik an den Corona-Gesamtmaßnahmen begnügt. Auch wenn die Kontaktsperren vom saarländischen Urteil unangetastet bleiben, lässt sich der juristische Entscheid dennoch deuten als Teil eines Erwachens der europäischen Verfassungsgerichte. Jetzt schlägt ihre Stunde.