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Rethinking the Law and Politics of Migration

2023 was, to put it mildly, a terrible year for (im)migrants and their human rights. With the declared end of the Covid pandemic came an end to the exceptional border policies it had led to which had further restricted already weakened migrants’ rights. Yet governments have largely chosen to replace them with legal frameworks that incorporated many of the same rights negating policies and ideas- except for this time they put them on a permanent legal basis. Liberated from their initial emergency rationales, asylum bans have now joined outsourcing and overpopulated mass detention camps as standard methods of migration governance. What is the role of legal scholarship and discourse at a time where governments seem increasingly comfortable to eschew many long-standing legal rules and norms, often with majority support?

Sicherung, Aktivierung, Verbannung

Was verbindet die Bürgergeldreform mit der neuen migrationspolitischen Härte der Ampelregierung? Inwiefern ziehen die Kindergrundsicherung, das Selbstbestimmungsgesetz und die Neuregelung der Einwanderung von Fachkräften an einem Strang? Die vielfachen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung erscheinen auf den ersten Blick unübersichtlich, unzusammenhängend, wenig weitreichend oder völlig überzogen. In der von multiplen Krisen geschüttelten Legislaturperiode seit 2021 leitete die Regierung unter anderem Reformen der Sozial- und Familiengesetzgebung (Bürgergeld, Kindergrundsicherung), Migrationspolitik (Fachkräfteeinwanderungs-, Staatsangehörigkeits- und Rückführungsverbesserungsgesetz) und der Geschlechterpolitik (Selbstbestimmungsgesetz) ein. In diesem Artikel diskutiere ich die oft getrennt voneinander betrachteten Reformen gemeinsam.

Limited Success

On 11.11 Australia and Tuvalu concluded a treaty on establishing the ‘Falepili Union,’ which deals with three pressing matters (art.1): climate change adaptation, collective security, and a new human mobility pathway. Hailed as ‘groundbreaking’, and ‘the most significant Pacific agreement in history,’ the Treaty certainly constitutes a profound step forward in building climate-resilient international relations, especially with its contributions to international migration law and international law on statehood. However, it also falls short in several instances, especially in fully respecting Tuvaluan equality in relation to Australia.

It’s Called Saving Lives

Es sind keine guten Zeiten für die Grund- und Menschenrechte. In atemberaubendem Tempo werden grundlegende Rechte von Flüchtlingen geschliffen und in Frage gestellt. Die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die EU-Krisenverordnung sollen den Flüchtlingsschutz weitgehend aushebeln und die Ampel will vor allem abschrecken und abschieben, egal wie realistisch das Ziel und wie hoch der rechtsstaatliche Kollateralschaden ist. Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Fluchthilfe stärker kriminalisieren soll.

Responsives Aufenthaltsrecht

In der politischen Debatte um Migration in Deutschland und Europa zirkulieren derzeit kontroverse, wahlweise repressive oder progressive Lösungsvorschlage. Vor dem Hintergrund dieser Debatte unterbreite ich in diesem Beitrag den rechtspolitischen Vorschlag, dem „Vollzugsdefizit“ im asylrechtlichen Bereich mittels individueller Integrationsvereinbarungen in Gestalt öffentlich-rechtlicher Verträge entgegenzuwirken und damit das Aufenthaltsrecht am Beispiel anderer Rechtsgebiete mit Vollzugsschwierigkeiten zu schulen. Individuelle Integrationsvereinbarungen zwischen Behörden und Asylbewerbern eröffnen einerseits einen transparenten Weg zur Regularisierung des Aufenthaltsstatus bei nachgewiesenen Integrationsleistungen. Andererseits erleichtern individuelle Integrationsvereinbarungen Rückführungen, da sie aufenthalts- und asylrechtliche Mitwirkungspflichten (etwa bei Passbeschaffung und Identitätsklärung) auf kooperativem Wege durchsetzen.

Migrationsrecht und Antisemitismus

Nach dem brutalen Angriff der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung am 7. Oktober kam es in mehreren deutschen Städten zu öffentlichen Reaktionen, bei denen der Terror der Hamas relativiert oder gebilligt wurde. Daraufhin forderten die deutsche Innenministerin Faeser und SPD-Chef Klingbeil die „Ausweisung von Hamas-Unterstützern“. Ähnliches war auch aus der CDU zu hören, deren Generalsekretär außerdem den „Entzug“ der deutschen Staatsangehörigkeit forderte. Der Beitrag zeigt auf, was nach dem Migrationsrecht möglich wäre: Während in Einzelfällen wohl tatsächlich Ausweisungen verfügt werden könnten, droht am ehesten der Ausschluss von Aufenthaltsverfestigung und Einbürgerung. Darüber hinaus verstellen schnelle Rufe nach Ausweisungen den Blick dafür, dass es sich bei Antisemitismus um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, dessen man sich nicht einfach durch Aufenthaltsbeendigungen entledigen kann.

Ein populistischer Taschenspielertrick

Am Sonntag fanden in Bayern und Hessen Landtagswahlen statt. Im Vorfeld der Wahl forderten konservative und liberale Parteien mit zunehmender Schärfe, Geflüchteten künftig verstärkt Sach- statt Geldleistungen zukommen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine populistische Nebelkerze, denn diese Forderung ist rechtlich fragwürdig, impraktikabel und nicht sachgerecht. Wem dieser Diskurs genutzt hat, dürfte anhand der Landtagswahlergebnisse deutlich geworden sein.

Schutzsuchende als Schleuser?

In Frankreich wurden am vergangenen Mittwoch zwei sudanesische Männer verhaftet, nachdem sie einige Tage zuvor ein Bootsunglück im Ärmelkanal knapp überlebt hatten. Für einen im Gegenzug reduzierten Preis sollen sie aktiv an der Überfahrt mitgewirkt haben. Strafbar als Schleuserei? Die Vorgaben aus dem Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und in gewissem Maße auch dem Pönalisierungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention setzen solchen Praktiken der Kriminalisierung von Flucht enge Grenzen.

Constraining Executive Discretion in the ‘Public Interest’

The use of highly-discretionary executive powers to make immigration decisions has given rise to debate in Australia and internationally. In Australia, the problem is particularly acute because a number of provisions in the Migration Act 1958 (Cth) (the Migration Act) allow the Minister for Immigration (the Minister) to intervene in visa decisions on ‘public interest’ grounds. These intervention powers are controversial as they are personal to the Minister, non-reviewable and non-compellable. As a result, they have been subject to criticism by both civil society and academics. In addition to these intervention provisions, other sections in the Migration Act include a broad and subjective ‘national interest’ criterion for the grant or refusal of certain visa decisions. These two sets of powers were recently adjudicated in a series of High Court cases in Australia.

Showdown zur Asylpolitik in Brüssel

In Brüssel beginnt in Kürze der Endspurt für die EU-Asylrechtsreform. Heftige Kritik erfährt hierbei die deutsche Verhandlungsposition. Nun könnte man die rhetorische Eskalation als typisches Phänomen des Twitter-Zeitalters abtun und meine Einwände – „BVerfG sieht es anders“ – als professorale Besserwisserei. Doch es geht um mehr: Die politische Mitte darf nicht die Fähigkeit verlieren, in der Migrationspolitik widerstreitende Zielvorgaben auszugleichen. Die pragmatische Lösungssuche droht zwischen den binären Alternativen faktisch offener Grenzen und einer gewaltsamen Abschottungspolitik zerrieben zu werden.