Altersgrenze für Notare: Keine Überprüfung in Luxemburg
Notare müssen mit 70 aufhören. So will es die Bundesnotarordnung. Bekanntlich ist der Job nicht so anstrengend, dass man ihn nicht auch als rüstiger 75-Jähriger noch gut ausüben könnte. Altersdiskriminierung ist europarechtlich verboten. Und dafür, dass die Mitgliedsstaaten sich daran halten, sorgt der EuGH. Der muss aber erst mal rankommen an die Fälle. Das geht aber nicht, wenn die nationalen Gerichte nicht vorlegen. Ein betroffener Notar, vertreten von dem aus der ADG-Debatte bekannten Kölner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing, hatte dagegen geklagt, weil er die Altersgrenze für verfassungs- und europarechtswidrig hielt. Im März hatte der BGH ihn abschlägig beschieden: Die Altersgrenze gehe ... continue reading
