Nachwirkungen ohne Neuigkeitswert
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2024 erklärt zentrale Vorschriften des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes (§§ 16a, 17 PolG NRW) für verfassungswidrig, da sie längerfristige Observationen unter Einsatz technischer Mittel erlauben und gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Die Entscheidung greift die BKAG I-Rechtsprechung von 2016 auf, deren Umsetzung in vielen Bundesländern weiterhin aussteht.
