Articles for tag: EuropaGrundprinzipienInternationale Organisationenöffentliche Gewalt

Neues Recht im Kontext WP: Armin von Bogdandy über Grundprinzipien

Armin von Bogdandys Kapitel „Grundprinzipien von Staat, supranationalen und internationalen Organisationen“, das in diesem Jahr in Band XI des Handbuchs des Staatsrechts erscheinen soll, steht als Recht im Kontext Working Paper 7.2012 D zum Herunterladen bereit. Im November haben wir über den Text im Berliner Seminar Recht im Kontext diskutiert. UPDATE: Auf Verlangen der Herausgeber des Handbuchs des Staatsrechts hat uns der Autor gebeten, seinen Beitrag nicht mehr als Recht im Kontext Working Paper zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Dem kommen wir selbstverständlich – wenn auch mit Bedauern – nach; der Text ist bei Recht im Kontext nicht mehr ... continue reading

Notariat ist ein ganz normaler Dienstleistungsjob

Da lacht die Londoner City: Auch Briten dürfen in Deutschland, Frankreich und überhaupt in der ganzen EU Notardienstleistungen anbieten. Die kontinentale Gepflogenheit, den Zugang zum Notarberuf an die Staatsangehörigkeit zu knüpfen, ist mit der Niederlassungsfreiheit unvereinbar. Das hat nach mehr als zehn Jahren Streit der EuGH heute entschieden. Das könnte man getrost die Sorge der ansonsten ja ziemlich sorgenfrei lebenden Notare sein lassen, würde der Fall nicht ein paar sehr grundsätzliche Fragen aufwerfen. In der EU darf sich jeder EU-Bürger beruflich niederlassen, wo er will. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die mit der „Ausübung öffentlicher Gewalt“ verbunden sind. Die Frage, die sich ... continue reading

EU-Generalanwalt zerrupft die nationale Staatsbürgerschaft

Die heutigen Schlussanträge zur Öffnung des Notarberufs für EU-Ausländer von Generalanwalt Cruz Villalón sind in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Erstens zeichnet sich ab, dass der EuGH zum ersten Mal positiv bejahen könnte, dass es tatsächlich so etwas wie eine Tätigkeit i.S.v. Art. 51 AEUV gibt, die „mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden“ und daher von der Bindung an die Niederlassungsfreiheit befreit ist. Mit anderen Worten (so könnte man meinen): Bestimmte staatsnahe Tätigkeiten können die Mitgliedsstaaten in aller Ruhe für ihre eigenen Leuten reservieren, ohne Rücksicht auf EU-ausländische Bewerber. Zweitens zeichnet sich ab, dass das aber MITNICHTEN heißt, dass die Mitgliedsstaaten diese ... continue reading