Articles for tag: AfDAfD-VerbotÖffentlich-rechtlicher Rundfunk

Zwischen Bühne und Bann

Nachdem die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft wurde, ist eine Debatte darum entbrannt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Partei weiter Sendezeit geben soll. Dabei wird mitunter vertreten, dass es gegen den Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender verstoße, wenn sie AfD-Funktionäre einlüden. Eine Untersuchung der normativen Grundlagen ergibt, dass keine Pflicht dazu besteht, die AfD nicht einzuladen. Rechtspolitisch wäre es ohnehin fragwürdig, an die Einstufung des Verfassungsschutzes, die rechtlich auf einer dünnen Grundlage steht und das Ergebnis einer dem Innenministerium unterstellte Behörde ist, weitreichende Rechtsfolgen zu knüpfen. Dennoch verbleiben den Öffentlich-Rechtlichen durchaus Handlungsspielräume.

Vielfalt am Rande

Vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen wir ein Programm erwarten, das die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achtet und Themen- und Meinungsvielfalt möglichst breit und ausgewogen darstellt – so zumindest verlangt es § 26 Abs. 2 S. 2 MStV. Doch kann ein Sendungsformat, das als „Wahlarena“ gebrandet und kurz vor der Bundestagswahl 2025 ausgestrahlt wird, jedoch nur bestimmte Parteien berücksichtigt, diesem Vielfaltsgedanken Rechnung tragen? Ja, sagt das OVG NRW – nein, sagt der VGH Baden-Württemberg.

Des Kanzlers neue Farben

Fünf Kanzlerkandidat*innen – aber nur zwei Tickets für eine TV-Debatte. Die politische Bühne scheint derzeit nicht genug Kapazitäten für eine erweiterte Gästeliste zu haben. Hieraus ergeben sich mehrere Probleme, die dieses Jahr noch auf Karlsruhe zukommen könnten: Mit der AfD und den Grünen wurden zwei Parteien vom Duell ausgeschlossen, die in den aktuellen Umfragen mindestens ebenso, wenn nicht sogar besser als die Sozialdemokraten abschneiden. Die AfD hat nach Bekanntwerden des Debattenformats bereits angekündigt, rechtliche Schritte gegen die ÖRR einzuleiten. Die Erfolgsaussichten eines entsprechenden (Eil)Verfahrens sind dabei günstig.

Chancengleichheit in der Vorwahlberichterstattung

Parteien, die bei einer Wahl Erfolg haben wollen, sind darauf angewiesen, im öffentlichen Diskurs Gehör zu finden. In diesem Sommer gab es zwei Versuche, sich in eine bereits konzipierte, unmittelbar vor der Wahl stattfindende Diskussionsveranstaltung einzuklagen. Die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen dieser Verfahren divergieren zwar in ihrem Tenor. Beide deuten jedoch auf eine neue Linie in der Rechtsprechung zur Vorwahlberichterstattung hin, die auch für die Bundestagswahl im kommenden Jahr noch relevant werden könnte und die kritisch zu betrachten ist.

Ensuring the Mission of Public Service Broadcasters

Public Service Broadcasters (PSBs) are publicly organised and funded broadcasters, organised by each of the EU’s Member State with a great degree of discretion and under a unique legal framework. Politicised interventions and the decline of PSBs’ independence threaten their ability to adequately perform their role and offer citizens a high-quality public service which meets the public’s democratic and cultural needs. The politicisation of PSBs by national authorities, coupled with the increasing concerns about media freedom, shows that some type of regulatory intervention is necessary.

Talkshow für alle?

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einem vor der Europawahl ergangenen Eilbeschluss den WDR dazu verpflichtet, die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht („BSW“) zu der WDR-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ mit verschiedenen Spitzenkandidaten einzuladen. Das OVG änderte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab, welches den Eilantrag des BSW zuvor noch abgelehnt hatte. Die Entscheidungen bieten Anlass, die verfassungsrechtliche Struktur und die Kriterien des Zugangs von Parteien zu öffentlich-rechtlichen Wahlkampfsendungen näher zu beleuchten.

Öffentlich-rechtlicher (G)rundfunk?

Nicht nur in den Kommentarspalten unter Social-Media-Posts von ARD und ZDF werden immer öfter Forderungen nach der Abschaffung des ‚zwangsfinanzierten‘ öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) laut. Ähnliche Forderungen genießen auch im analogen Leben große Beliebtheit, vor allem bei Anhängern der AfD. Die AfD sieht den ÖRR als Instrument für „Indoktrination und Propaganda“, das in dieser Form abgeschafft gehört, Björn Höcke hat bereits die Kündigung des Medienstaatsvertrags (MStV) gefordert. Angesichts dieser Entwicklungen und der anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg scheint daher die Frage zwingend: Sind die Strukturen des ÖRR gegen Angriffe von Rechtsaußen abgesichert?

Verfassungswidrige Sprachverbote

In Hessen haben sich CDU und SPD für ihre Koalitionsverhandlungen auf ein Eckpunktepapier geeinigt, in dem sie auch ankündigen festzuschreiben, „dass in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat der deutschen Sprache erfolgt“. Gemeint ist damit ein Verbot geschlechtergerechter Sprache nicht nur für Schulen, sondern auch für grundrechtsberechtigte (und ‑verpflichtete) Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Ein solches Verbot wäre offensichtlich verfassungswidrig – doch seine Ankündigung bringt politischen Profit.

Die Anstalt bin ich – nicht mehr

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) kommt seit über einem Jahr nicht zur Ruhe. Nun soll sein Staatsvertrag im Zeichen der Schlesinger-Affäre novelliert, die Macht der Intendantin zugunsten diversifizierter Entscheidungsmodi beschnitten und ein Zeichen für Kontrolle, Transparenz und Regionalität gesetzt werden. Einige der mit dem Änderungsvorschlag des rbb-StV verbundenen Umgestaltungen der inneren Ordnung der Anstalt wurden in der medialen Öffentlichkeit kritisiert und in einem Kurzgutachten Joachim Wielands für verfassungswidrig befunden. Nach unserer Ansicht erscheint insbesondere die Verfassungskonformität der vorgesehenen zeitlichen Mindestvorgaben für die regionale Berichterstattung äußerst fraglich, an anderen Stellen handelt es sich jedenfalls rundfunkpolitisch nicht um einen großen Wurf für die Zukunft.

Media Pluralism in KRRiT-ical Condition

In April 2023, the Polish National Broadcasting Council, the so-called KRRiT, imposed a high fine on an indipendent media outlet. It was not the first fine of this kind to independent media organisations. The growing number of KRRiT decisions targeting independent media in Poland is the result of the political nature of the procedure for appointing members of the KRRiT and the broad, unclear legal basis for imposing fines. Since 2005, the decisive voice in the composition of the KRRiT was that of the ruling political majority. This blogpost analyzes and criticizes the vague legal framework for KRRiT and the institution's apparent political capture in recent years.