Articles for tag: COVID-19Pandemie

Staatliche Krisen­reaktionen und die unteilbare Umwelt für den Grundrechts­gebrauch

Sich in einer Pandemielage gegen Beschränkungen zu entscheiden, erscheint grundrechtlich unverdächtig. Doch wäre es das tatsächlich? Im Folgenden werden zwei unterschiedliche Szenarien einer solchen Entscheidung vorgestellt und es wird ein näherer Blick auf die Folgen für den individuellen Grundrechtsgebrauch geworfen. Es zeigen sich Grundrechtsfragen, die im Ergebnis auch für die Beurteilung des beschränkenden Staates aufgeworfen sind.

Corona and the Absence of a Real Constitutional Debate in Sweden

Despite the horrors of the Corona disease, and indeed in order to combat it efficiently as a society, Sweden requires a robust and healthy constitutional and democratic debate. Corona is a human disaster and the suffering it spreads has yet to be accounted for. It is also an unprecedented challenge to our political and constitutional institutions and our almost nonexistent public discourse.

Gesundheitsnot kennt Datenschutzgebot

Die Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus soll die Gesundheit der Menschen schützen. Muss gegen den Schutz von Leben und Gesundheit jeder andere Schutzzweck zurückstehen, auch der Datenschutz? Die Antwort im Rechtsstaat lautet: nein. Denn die Aussage „Not kennt kein Gebot“ ist freiheitsfeindlich und hat in der rechtsstaatlichen Demokratie keinen Platz. Es gilt der Primat des Rechts einschließlich des Datenschutzrechts.

Allein im öffentlichen Raum

Das Vorpreschen Bayerns (dem sich Sachsen nun anschließen will), eine eingeschränkte Ausgangssperre zu verhängen, ist dabei nicht unmittelbar auf die von einem engen Kontakt in der Öffentlichkeit ausgehende Infektionsgefahr fokussiert. Vielmehr erscheint die als „Kontaktverbot“ bezeichnete Untersagung der Zusammenkunft mehrerer Personen im öffentlichen Raum, auf die sich die Länder in der heutigen Videokonferenz geeinigt haben, jedenfalls für den Moment als das präzisere und zugleich grundrechtsschonendere Mittel, social distancing im öffentlichen Raum durchzusetzen.

Kurven und Kosten in Corona Times

"Flatten the curve" ist das Gebot der Stunde. Egal ob in sozialen Netzwerken oder in den täglichen Sondersendungen – überall die Grafik mit den zwei sich schneidenden Glockenkurven, die eine hoch und spitz, die andere eher flach und bauchig. Wer sie sieht, weiß intuitiv, welche Kurve vorzugswürdig ist: Bauchig muss sie sein, denn sie verläuft unterhalb der magischen Linie der Überlastung des Gesundheitssystems. Dass Grafiken diese Macht haben, ist Segen und Fluch zugleich.

Der Ausnahmezustand

Wenn wir die Berechtigung der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie unterstellen, dann deshalb, weil wir darauf hoffen, dass sie greifen und etwas bewirken, und zwar in nicht allzu ferner Zukunft. Tun sie es, ist alles gut. Aber was, wenn nicht – und wenn der Zustand, der durch sie eintritt, länger und länger dauert, vielleicht ein Ende auch gar nicht absehbar ist? Dazu drei knappe, aber grundsätzliche Bemerkungen aus der Sicht der Staatstheorie, des Verfassungsrechts und der Rechtsphilosophie.

Corona Triage

Triage - this is the sorting of patients in groups to be treated preferentially or subordinately when the mass of patients vastly exceeds the available resources. It has always been a delicate and stressful procedure. The Italian Society for Anesthesia, Analgesia, Resuscitation and Intensive Care Medicine (SIAARTI) has recently given recommendations to intensive care physicians who are currently no longer able to provide lung ventilators to all Covid-19 patients in need. The aim of those recommendations was to relieve the practitioners of the burden of taking personal responsibility for the selection decisions and to make the criteria explicit and communicable. The criteria, or so the authors propose, should also be made accessible to those affected and to their families to maintain trust in the public health service. If the criteria are now made public, one must however be allowed to comment on them. This is what I intend to do here.