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Selektoren-Urteil des BVerfG: Karlsruhe verzwergt das Parlament

In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zum Beweiserhebungsrecht des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages veröffentlicht. Er definiert die Maßstäbe, nach denen der Bundestag Auskunft über die Kooperation deutscher Nachrichtendienste mit ausländischen Diensten verlangen kann – mit weitreichenden Folgen für die demokratisch-rechtsstaatliche Kontrolle des außen- und sicherheitspolitischen Handelns der Bundesregierung insgesamt. In der Zusammenschau mit früheren Entscheidungen zeigt sich eine kritikwürdige Rechtsprechungslinie, die die exekutive Handlungsfähigkeit als verfassungsrechtliches Prinzip konstruiert, das sich von den demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes verabschiedet.

Ganz, aber doch nur teilweise – die Beteiligung des Deutschen Bundestages an gemischten völkerrechtlichen Abkommen der EU

Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag streiten zurzeit über die Notwendigkeit der Zustimmung zur Ratifikation des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Westafrika und der Europäischen Union. Es liegt auf der Hand, dass im Hintergrund der Ratifikationsfrage die weitreichende innenpolitische Debatte zu TTIP steht. In diesem Beitrag sollen die Rechtsfragen, die sich im Hinblick auf die Zustimmung zur Ratifikation des WTA als (nach Unionsrecht) gemischtem Abkommen stellen, kurz systematisch aufbereitet werden.

Vom Recht der Opposition auf Oppositionsrechte

Muss die Mehrheit der Minderheit genügend Rechte geben, dass es in Deutschlands Demokratie eine effektive Opposition gibt? Darüber wird morgen vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts mündlich verhandelt. Die Fraktion DIE LINKE hatte ein Organstreitverfahren angestrengt, um geklärt zu wissen, ob die derzeitigen Quoren für die Oppositionsrechte im 18. Deutschen Bundestag verfassungsmäßig sind.

Wenn das Kind im Brunnen liegt: Ex-post-facto-Kontrolle des Bundestags beim Einsatz bewaffneter Streitkräfte

Eine nachträgliche konstitutive Zustimmung des Parlaments zu einem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr ist nach Beendigung des Einsatzes verfassungsrechtlich nicht geboten – so das BVerfG in seinem Urteil vom 23.09.2015. Einerseits verdient seine Entscheidung Applaus: Das BVerfG präzisiert die Vorgaben, die es in vergangenen Urteilen (Out-of-Area-Einsätze/Luftraumüberwachung durch AWACS-Flugzeuge) aufstellte, und behält seine parlamentsfreundliche Tendenz bei: Die Bundeswehr ist ein „Parlamentsheer“. Andererseits schränkt es diese Wertung gerade dadurch ein, dass die Exekutive den Bundestag nach Beendigung eines Einsatzes nicht mehr zu befassen hat: Im Vorfeld und während eines Einsatzes ist das Parlament „Macher“, nach dessen Abschluss bloßer Informationsempfänger. Ein klarer Wertungswiderspruch.

Vermittlungsausschuss: BVerfG streckt die Waffen vor der Flucht ins Informelle

Jedes Verfahren zur Entscheidungsfindung kann nur entweder perfekt effizient oder perfekt legitim sein. Das Parlaments- und Staatsorganisationsrecht steckt voller Versuche, zwischen diesen beiden Polen eine prekäre Balance herzustellen: Das Repräsentationsprinzip ist so einer. Die Fünfprozentklausel ein weiterer. Das Zusammenspiel von Mehrheitsprinzip und Minderheitenrechten. Und das sind genau die Stellen, an denen das Recht nie zur Ruhe kommt und immer neue BVerfG-Entscheidungen gebiert. Ein recht aktiver Eruptionsherd dieser Art ist das Thema Vermittlungsausschuss, und der ist heute in Gestalt einer Senatsentscheidung aus Karlsruhe erneut eindrucksvoll ausgebrochen. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Im Zweiten Senat scheint unter den Kräften, die hier miteinander ringen, die Effizienz im Augenblick die Oberhand über die Legitimität zu behalten.

Im Spiegelkabinett des Parlamentarismus – Macht und Ohnmacht der europäischen Bürgervertretungen

Einziger Tagesordnungspunkt des Bundestages auf seiner Sondersitzung am 19. August 2015 war die Zustimmung zum dritten Hilfspaket für Griechenland. Wieder einmal hat ganz Europa auf ein nationales Parlament geschaut und sich gefragt, ob es dem Weg zustimmen wird, den die Gubernativen Europas ausgehandelt haben. Dabei stellt sich die grundsätzliche Frage, welche Rolle Parlamenten überhaupt zukommen kann, zukommen soll, wenn die zugrundeliegenden politischen Projekte gekennzeichnet sind durch Inter- und Transnationalität, große Geheimhaltung und oftmals Zeitdruck. Die These ist: Es zeigen sich widersprüchliche Tendenzen in Europa. Einerseits gewinnen Parlamente an Bedeutung – während das Bundesverfassungsgericht eine Stärkung des deutschen Parlamentarismus vorgibt, stärkt sich das Europäische Parlament aus eigener Kraft. Die Wertschätzung für das Prinzip Parlamentarismus findet andererseits aber in der politischen Realität zur Zeit dort ihre Grenzen, wo die Bürgervertretung ein „Nehmer-Land“ repräsentiert.

Wahlrechtsurteil: Italiens Verfassungsgerichtshof ersetzt die Politik

Anfang Dezember wurde bekannt, dass Italiens Verfassungsgerichtshof Silvio Berlusconis berüchtigtes Wahlgesetz für verfassungswidrig erklären würde. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor - und die greifen tief in das Verfassungsgefüge der Republik ein: So installiert der Gerichtshof in dem Verfahren erstmals eine Art individuellen Rechtsschutz gegen verfassungswidrige Gesetze. Francesco Palermo, Verfassungsrechtsprofessor und Südtiroler Mitglied im italienischen Senat, erläutert Folgen und Hintergründe des Urteils.

Parlaments-Travestie

Hält die Regierungskoalition das Bundesverfassungsgericht für doof? Glaubt sie, das war nur Spaß, dass der Zweite Senat auf eine Parlamentsbeteiligung bei der weiteren Euro-Rettung pocht? Ist sie der Meinung, die acht Richterinnen und Richter in Karlsruhe hätten mit ihrem Urteil vor zwei Wochen nur geblufft? Den Eindruck kann man bekommen, wenn man sich ansieht, was der Haushaltsausschuss gestern in Sachen Stabilitätsmechanismus-Gesetz als Vorlage für die Plenarabstimmung am 29.9. beschlossen hat. Neun Gefährten Dem Entwurf zufolge muss der Bundestag künfig Maßnahmen, die seine „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ berühren, im voraus zustimmen, wie es das BVerfG gefordert hatte. So zumindest im Normalfall. Oder doch ... continue reading

„Die Vorlage wäre die saubere Lösung gewesen“

Christoph Möllers, Professor für Verfassungsrecht an der Humboldt-Universität in Berlin, gehört zu den profiliertesten Staatsrechtlern der jüngeren Generation. Ich habe ihn heute zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm interviewt. MS: Zumindest europapolitisch scheint mir das doch eher wieder eine Entscheidung nach dem Motto „Hunde, die bellen, beißen nicht“ zu sein. Habe ich Recht? CM: Ja, das ist eine sehr zurückhaltende Entscheidung: Das Gericht hat einen ganz wichtigen Punkt, nämlich ob nicht die Eurorettung eigentlich europarechtswidrig ist und die Bundesregierung deswegen die Bindung an den EU-Vertrag umgeht, gar nicht erst geprüft. Das Gericht hat immer wieder mal gedroht, es würde ... continue reading

Politessenbeschimpfung ist auch für Abgeordnete strafbar

Es tut mir ja leid, aber immer, wenn in diesem Blog von Italien die Rede ist, gleitet die Sache ins Unernsthafte ab. Fern sei mir jede nationale Stereotypisierung. Wahrscheinlich liegt’s an mir. Diesmal geht es um die Immunität des Abgeordneten: das alte und vornehme Recht der Bürgervertreter im Parlament, nicht wegen ihrer schonungslosen Kritik an der Regierung von deren Schergen aus dem Bett geholt zu werden. Dieses Recht wollte ein italienischer Europaabgeordneter der Berlusconi-Truppe namens Aldo Patriciello für sich in Anspruch nehmen: Er hatte sich auf einem Parkplatz in der Nähe seiner Wohnung mit einer dort Strafzettel verteilenden Poliziotta herumgezankt ... continue reading