Articles for tag: BestimmtheitsgebotCOVID-19InfektionsschutzrechtParlamentsvorbehaltWesentlichkeit

Was verlangen Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgebot?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf präsentiert, der die Rechtsgrundlagen der Corona-Schutzmaßnahmen im IfSG präzisieren soll. Der Entwurf wird dem Problem der nicht ausreichenden Rechtsgrundlagen, das seit Monaten bekannt ist, nicht ansatzweise gerecht. Wird er in der jetzigen Form verabschiedet, besteht vielmehr die Gefahr, dass die Verwaltungsgerichte die Änderungen als nicht ausreichend erachten.

Zurück zu den Wurzeln der Wesentlichkeitslehre!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner kürzlich ergangenen Entscheidung in dem von der AfD-Bundestagsfraktion betriebenen Organstreitverfahren den Rechtsbruchmythos nicht aus der Welt geräumt. Das mag politisch bedauerlich sein, ist aus juristischer Perspektive aber richtig, denn nicht alle wesentlichen Entscheidungen unterliegen einem Parlamentsvorbehalt.

“We are not in a Seminar”: Some Thoughts on the Legislative’s and Executive’s Prerogative in Determining International Law

"We are not in a seminar but in parliament": With these words the German Minister of Foreign Affairs has tried to brush aside international law arguments against the deployment of German soldiers within the fight against ISIS. To put these propositions in a nutshell: France feels that it has been attacked and this is sufficient for invoking self-defense. In any case it does not matter what international law precisely says. Both of these suggestions are more than dubious.

Wenn das Kind im Brunnen liegt: Ex-post-facto-Kontrolle des Bundestags beim Einsatz bewaffneter Streitkräfte

Eine nachträgliche konstitutive Zustimmung des Parlaments zu einem bewaffneten Einsatz der Bundeswehr ist nach Beendigung des Einsatzes verfassungsrechtlich nicht geboten – so das BVerfG in seinem Urteil vom 23.09.2015. Einerseits verdient seine Entscheidung Applaus: Das BVerfG präzisiert die Vorgaben, die es in vergangenen Urteilen (Out-of-Area-Einsätze/Luftraumüberwachung durch AWACS-Flugzeuge) aufstellte, und behält seine parlamentsfreundliche Tendenz bei: Die Bundeswehr ist ein „Parlamentsheer“. Andererseits schränkt es diese Wertung gerade dadurch ein, dass die Exekutive den Bundestag nach Beendigung eines Einsatzes nicht mehr zu befassen hat: Im Vorfeld und während eines Einsatzes ist das Parlament „Macher“, nach dessen Abschluss bloßer Informationsempfänger. Ein klarer Wertungswiderspruch.