Weniger ist mehr
Praktiker, Politiker aber auch Wissenschaftler kritisieren schon seit längerem die hohe Anzahl von externen Kontrollinstitutionen für die Tätigkeit der Nachrichtendienste in Bund und Ländern. Fälschlicherweise wird häufig das Bundesverfassungsgericht für die Zersplitterung der Kontrolleure verantwortlich gemacht. Das verwundert, weil die Gesetzgeber verfassungsrechtlich einen großen Gestaltungspielraum haben und die Anzahl der Kontrolleure reduzieren könnten. In diesem Beitrag sollen daher Vorschläge unterbreitet werden, wie sich die Kontrollarchitektur durch relativ einfach umsetzbare Regelungen übersichtlicher gestalten ließe, ohne dabei Kontrolllücken entstehen zu lassen.
