Articles for tag: Art. 21 GGNPDParteienfinanzierungParteiverbot

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungs­gerichts im NPD-Verbotsverfahren – Kein Geld mehr für Verfassungsfeinde!?

Neben dem Parteiverbot könnte in Art. 21 Abs. 2 GG, quasi als milderes Mittel, ein zweiter Fall geregelt werden. Für diesen wäre nicht erforderlich, dass eine als verfassungsfeindlich erkannte Partei eine reale Chance zur Verwirklichung ihrer Ziele hat. Im Übrigen entsprächen die Kriterien des zweiten Falls denen des Parteiverbots. Seine rechtliche Folge wäre eine Streichung oder Kürzung der staatlichen Teilfinanzierung.

Pluralismus-Lehrstunde für die Türkei

Mit zwei wichtigen Entscheidungen, eine davon sogar epochal wichtig, versucht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg heute, die Türkei auf den Pfad zu Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit zu lenken. Beide betreffen Regelwerke und Rechtspraktiken, die dem Staat erheblichen Spielraum gewähren, je nach Nützlichkeit und Laune so oder anders zu entscheiden. Beide verschaffen Minderheiten, vor denen der Staat Angst hat, Schutz. Beide hindern den Staat daran, sich um ihrer besseren Lenkbarkeit willen eine uniforme Gesellschaft zu schaffen. Beide werden der Türkei noch schwer zu schaffen machen.

Mit Kanonen auf Spatzen: zur Neuregelung der Parteienfinanzierung

Am letzten Donnerstag hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition die Neuregelung der Parteienfinanzierung beschlossen. Auf den ersten Blick füllt sie nur u.a. eine Lücke im bisherigen Recht, die es der AfD erlaubte, über einen dubiosen Goldhandel zusätzliche staatliche Mittel zu erhalten. Auf den zweiten Blick hat es die Neuregelung aber in sich: Bei Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht droht künftig der Verlust des Parteienstatus. Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Parteifreiheit.

Rüttgers: Juhu, wir dürfen uns mal wieder mit der Parteienfinanzierung befassen!

Jürgen Rüttgers ließ sein Ohr meistbietend verkaufen, und wutsch, hat die Union die nächste Parteispendenaffäre an der Backe. Das ist doch nicht zu fassen. Das Thema Parteienfinanzierung ist so etwas wie die Unruhe im Verfassungs-Uhrwerk der Bundesrepublik: Das tickt immer weiter, kommt nie zur Ruhe, jede Lösung ist gleichzeitig schon wieder Problem, bleibt ewig unstabil und in Bewegung. Wie viele Parteienfinanzierungs-Urteile des BVerfG gibt es eigentlich? Ich verzähle mich jedes Mal. Nur noch die Rundfunk-Rechtsprechung kann da einigermaßen mithalten. Der Eindruck entsteht, man kann da regeln, was man will, die Fantasie der Parteien, sich an diesen Regeln vorbei neue Einkommensquellen ... continue reading