Articles for tag: AfDParteiverbotParteiverbotsverfahrenWehrhafte Demokratie

AfD-Verbotsverfahren als demokratische Pflicht  

„Fascism a World Movement“ – so lautet die Eingangspassage in Karl Loewensteins Text zur wehrhaften Demokratie. 1937 unter dem Titel „Militant Democracy and Fundamental Rights“ in zwei Teilen im American Political Science Review erschienen, arbeitet Loewenstein hier die Bedrohung des rechtsextremen „Kriegs gegen die Demokratie“ heraus und fordert die Demokratinnen und Demokraten aller Länder dazu auf, „den Erfordernissen der Stunde gerecht zu werden und alles dafür zu tun, um die Demokratie zu retten“. Wie aktuell diese Diagnose, wie groß die Gefahr durch die rechtsextreme Weltbewegung ist, zeigen nicht nur die Entwicklungen im US-amerikanischen Vorwahlkampf und im polnischen Nachwahlkampf, sondern auch im deutschen Dauerwahlkampf.

Wehrhafte Demokratie

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. Inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.

Thüringen-AfD verbieten?

Der Blick auf den Deutschlandtrend ist beängstigend. Die AfD liegt bundesweit zwischen 19 und 23 %, in Sachsen und Thüringen, wo am 01. September 2024 gewählt wird, bei 32-33 %. Die deutsche Demokratie ist bewusst nicht allein eine deliberative, sie ist auch eine wehrhafte. Sie bietet einen Instrumentenkasten zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der besonders radikale Thüringer Landesverband bietet Anlass, ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 II, IV GG „föderal zu durchdenken“.

Greece’s Ambivalent Turn to Militant Democracy 

On 2 May 2023, the Greek Court of Cassation (Areios Pagos) ruled on the certification of the candidate lists of the political parties that could lawfully participate in the Greek parliamentary elections of 21 May. It refused to certify the participation of the Hellenes National Party, the successor of the neo-Nazi Golden Dawn party. The refusal to certify the party breaks away from previous case law on political party certification and indicates a tentative, yet incomplete embrace of militant democracy by a jurisdiction that has traditionally been hostile towards its philosophy.

Die Rechte der anderen

Die AfD erweist sich seit ihrer Gründung im Jahre 2013 als erheblicher Störfaktor im politischen System. Zuletzt hatten Abgeordnete der AfD Mitgliedern der "Querdenken"-Bewegung Zugang zum Reichstag verschafft, was die Partei erneut in den öffentlichen Fokus einer Verbotsdebatte rückte. Dabei sollte man sich vergewissern, dass hinter dem Verlangen die AfD zu verbieten mehr steckt als bloß ein antipluralistischer Affekt.

Sächsische Verfassungsschutz-Wirrungen

n der vergangenen Woche wurde der Leiter des Sächsischen Verfassungsschutzes Gordian Meyer-Plath von seinen Aufgaben entbunden und in die Kultusverwaltung versetzt. Was als ein beamtenrechtliches Revirement erscheinen könnte, erweist sich bei näherem Hinsehen als handfester Skandal. Der Freistaat Sachsen will und kann offensichtlich nicht zugeben, neben Orten wie Dortmund, Nordhessen und Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren eines der Zentren des Rechtsextremismus in Deutschland zu sein.

Thailand’s Obsession with Clean Politics Dismantles its Democracy

On 21 February, the already fragile Thai democracy became even more vulnerable as the Constitutional Court dissolved the Future Forward Party, the third largest party and the most active opposition against the government of Prayuth Chan-ocha. This case is the latest in the series of judicial overreach in Thailand. The phenomenon is being fueled by the unhealthy obsession of building clean politics which yields an opposite result.

A Failed Attempt to Dissolve a Political Party in Slovakia

On 29 April 2019 the Supreme Court of the Slovak Republic (SCSR) refused to dissolve the political party Kotleba – Ľudová strana Naše Slovensko (People’s Party Our Slovakia). A five-judge administrative senate essentially found insufficient evidence to ban the party and in a press release pointed the finger at the plaintiff, the General Prosecutor’s office, for mishaps in how the case was argued.

Das Parteiverbot ist tot, es lebe der Entzug staatlicher Parteienfinanzierung?

Das Parteiensystem ist als Wettbewerbsordnung ausgestaltet, Parteienrecht ist damit Wettbewerbsrecht. Die staatliche Parteienfinanzierung gründet sich darauf, sie soll die Chancengleichheit der Parteien gewährleisten und fördern, der politischen Minderheit von heute die Möglichkeit geben, die Mehrheit von morgen zu werden. Der Ausschluss einzelner Parteien wegen ihrer inhaltlichen Ausrichtung kratzt an den Grundpfeilern dieses Systems. Der bisherigen Dogmatik zur Chancengleichheit wird der Boden entzogen.

Ausschluss von der Parteienfinanzierung: ein Lichtschalter in der Hand der NPD

Die NPD ist, wenngleich nicht verboten, so doch amtlich festgestelltermaßen verfassungsfeindlich, und deshalb gibt es so gut wie keine Kontroverse über die beiden Entwürfe der Regierungsfraktionen und des Bundesrates, ihr jetzt die staatliche Parteienfinanzierung wegzunehmen und zu diesem Zweck das Grundgesetz zu ändern. Fast alle begrüßen den Schritt, zumal die problematische Idee, mit dieser Entscheidung den Bundestagspräsidenten zu betrauen statt das Bundesverfassungsgericht, mittlerweile vom Tisch ist. Dass die Entwürfe aber alles andere sind als ein No-Brainer, hat sich heute bei der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestags herausgestellt.