Ein ernsthafter Fehler
Die Ampelkoalition will die Grundmandatsklausel streichen. Das ist nicht nur ein verfassungspolitischer Fehler ersten Rangs. Es trifft auch auf robuste verfassungsrechtliche Einwände.
Die Ampelkoalition will die Grundmandatsklausel streichen. Das ist nicht nur ein verfassungspolitischer Fehler ersten Rangs. Es trifft auch auf robuste verfassungsrechtliche Einwände.
Das Schlagwort des zu großen Bundestages hat die Reform offenbar in die falsche Richtung getrieben. Die zuletzt genannte Zahl von 630 Abgeordneten ist hier möglicherweise eine Chance: Die Lösung von der Fixierung auf 598 Abgeordnete sollte dazu genutzt werden, anderen Reformoptionen oder zumindest Änderungen des Ampel-Entwurfs eine Chance zu geben.
Im Januar legte die Ampelkoalition ihren Entwurf für eine Wahlrechtsreform vor, der das Bundeswahlrecht auf seinen Grundcharakter – die Verhältniswahl – zurückführen sollte. Heute wurde eine überarbeitete Fassung des Entwurfs vorgestellt, die schon am Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Stoßrichtung bleibt gleich: Durch den Abschied von der Personenwahl in den Wahlkreisen werden Überhang- und Ausgleichsmandate entbehrlich und so ein weiteres Anwachsen des Bundestages ausgeschlossen. Die Änderungen reagieren auf Kritik am Ausgangsentwurf, haben es aber ihrerseits in sich.