Articles for tag: EMRKPersönlichkeitsrechtPressefreiheitStrafrecht

Berichterstattung im Visier des Strafrechts

Die Strafnorm des § 353d StGB steht seit vielen Jahren in der Kritik. Im Kern kommt es zu einer „Kriminalisierung korrekter Berichterstattung“. Dies droht auch Arne Semsrott, seinerseits Journalist und Projektleiter der Plattform „FragDenStaat“. Er hat drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus laufenden Strafverfahren in anonymisierter Form veröffentlicht, um auf streitbare und mitunter unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen gegen Mitglieder der sog. „Letzten Generation“ hinzuweisen. Zeit, die Norm aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Das Tinder-Profil einer Offizierin – eine Frage der Ehre?

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2022, einen einfachen Disziplinarverweis gegen die transgeschlechtliche Generalstabsoffizierin Anastasia Biefang aufrechtzuerhalten, hat in den letzten Tagen zurecht einige Aufmerksamkeit erregt. Grundrechtsdogmatisch geht es hier um die Rechtfertigung eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Soldatin. Doch schon an der Frage, ob sich soldatische Pflichten etwa von den Beamtenpflichten kategorial unterscheiden, ob also Soldatin (und Soldat) eben kein Beruf wie jeder andere ist (oder sein soll), dürften sich die Geister scheiden. Wie die Antwort ausfällt, wird wohl genauso vom historisch-gesellschaftlichen Kontext abhängen wie die Reichweite der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht.

Heimgesucht

In den letzten Wochen gab es immer wieder Versammlungen vor den Privathäusern von Politiker:innen. Diese Demonstrationen richteten sich gegen die Corona-Maßnahmen, vor allem aber: gegen die Verantwortlichen höchstpersönlich. Die Versammlungen zielten nicht auf Teilhabe am demokratischen Meinungsbildungsprozess, sondern auf Einschüchterung im privaten Rückzugsbereich. Nach aktuellem Versammlungsrecht hätten sie verboten werden können. Sie sollten aber auch Anlass sein, generell über die Grenzen geduldeter Gewaltsymbolik im öffentlichen Raum nachzudenken.

Soziale Netzwerke in der Grundrechts-Klemme?

Seit 2018 häufen sich Klagen, mit denen sich Nutzer dagegen wehren, dass ihre Beiträge auf sozialen Netzwerken wie Facebook gelöscht werden. Gegenteilig will die Grünen-Politikerin Renate Künast nun vor der Richterbank Facebook dazu zwingen, konsequent(er) gegen Falschmeldungen vorzugehen. Netzwerkbetreiber drohen so in eine Klemme zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz zu geraten.

Jeder schweigt für sich allein

Am 3. April ist endlich das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft getreten. Vorfrage und Grundlage dieser rechtlichen Regelung ist die verfassungsrechtliche Abwägung, die es überhaupt erst erlaubt, eine Meinungsäußerung unter Strafe zu stellen – oder gar, noch weitergehend, eine Pflicht zu etablieren, Meinungsäußerungen an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. In dieser Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und würdebasiertem Persönlichkeitsrecht bildet jedoch die Gleichheit, die bei der beleidigenden Hassrede eine große Rolle spielt, eine seltsame Leerstelle.

Apropos Künast-Fall

Die jüngsten Kammerbeschlüsse des BVerfG lassen sich als Kommentar zur öffentlichen Debatte über die Entscheidungen des Landgerichts Berlin zu den Facebook-Postings gegen Renate Künast lesen. Dem Zerrbild seiner Rechtsprechung, das teilweise in dieser Debatte gezeichnet wurde, hat das BVerfG mit diesen Entscheidungen eine Bestätigung und Konkretisierung der tatsächlichen Maßstäbe seiner Rechtsprechung entgegengesetzt.

Die doppelte Büchse der Pandora

In der vergangenen Woche hat der Bundestag verschiedene Änderungen des Strafverfahrensrechts beschlossen – darunter auch eine Erweiterung der DNA-Analyse auf äußere Merkmale. Künftig sollen anhand einer DNA-Spur von einer unbekannten Person auch die Farbe von Haut, Haaren und Augen sowie das Alter bestimmt werden dürfen. Die Gefahren dieser erweiterten Befugnis sind groß und ihr Nutzen fällt derart bescheiden aus, dass man sich fragen muss, warum der Gesetzgeber sie eingeführt hat.

Nach dem Fahndungserfolg ist vor der Rechtsverletzung: Öffentlichkeits­fahndung nach Opfern von Straftaten

Am 9. Oktober 2017 haben sich BKA und Staatsanwaltschaft mit einem ungewöhnlichen Aufruf an die Öffentlichkeit gewandt. Zum Zwecke der Identitätsfeststellung wurde das Foto eines vierjährigen Mädchens veröffentlicht, das zuvor in kinderpornographischem Material im Darknet aufgetaucht war. So schwierig es in solchen Fällen ist, die Diskussion der Öffentlichkeitsfahndung auf eine sachliche Ebene zu bringen, so ist dies doch und gerade zum Schutz der Opfer unabdingbar. Denn würde eine Erleichterung der Öffentlichkeitsfahndung wirklich dem Opferschutz dienen? Wie verhält es sich eigentlich mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in solchen Fällen? Und entsprechen die Vorschriften zur Öffentlichkeitsfahndung überhaupt noch der Realität der digitalen Kriminalität?

Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit

Der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2007 betreffend den Roman Esra von Maxim Biller ist die zur Zeit letzte grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Inhalt und Grenzen der verfassungsrechtlich verbürgten Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). Zum Teil wiederholt und bestätigt das Bundesverfassungsgericht darin schon früher getätigte Aussagen und aufgestellte Grundsätze, teilweise enthält der Beschluss aber auch wichtige Fortentwicklungen und Konkretisierungen jener tradierten Grundsätze. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis von Kunstfreiheit auf der einen Seite und dem grundrechtlichen Schutz des Persönlichkeitsrechts auf der anderen Seite. Zunächst wiederholt das Gericht seine bekannte Aussage, dass ... continue reading