Vertraulicher Rassismus
Am 11. März präsentierte der Expert:innenrat Antirassismus seine neue Arbeitsdefinition von Rassismus. Die Definition ist für die Verwaltung entwickelt worden, dürfte aber auch juristisch relevant sein: etwa bei der Bewertung rassistischer Äußerungen von Staatsdiener:innen, Stichwort polizeiliche Chatgruppen. Hier könnte die Definition helfen, disziplinarrechtliche Grenzen klarer zu ziehen – ggf. auch bei Äußerungen im vermeintlich vertraulichen privaten Raum.
