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Schmerzgriffe als Technik in der polizeilichen Praxis

Bereits seit längerer Zeit kommen in (Teilen) der Polizei Techniken der Gewaltanwendung zum Einsatz, die als Schmerzgriffe bezeichnet werden. In der englischsprachigen Debatte werden diese Techniken unter dem Schlagwort „pain compliance“ diskutiert, was deutlich macht: Durch Schmerzen soll Gehorsam durchgesetzt werden. Rechtlich stellen sich Schmerzgriffe als problematisch dar, da sie vor allem auf eine Willensbeugung der Betroffenen durch (Angst vor) Schmerz abzielen. Die polizeiliche Praxis überformt zudem die rechtlichen Vorgaben zur Anwendung von Schmerzgriffen zugunsten einer effizienten polizeilichen Einsatzdurchführung. Sozialwissenschaftlich bzw. kriminologisch können Schmerzgriffe daher als Normalisierung und Verselbständigung polizeilicher Gewaltpraxen verstanden werden.

Saifan and the Weaponization of Trade Secrets

The Knesset’s Constitution, Law and Justice Committee has been convening to discuss the regulation of spyware in response to the on-going fall-out over the Israeli police’s use of the spyware Pegasus (“Saifan” in its local iteration) to surveil Israeli citizens, including political activists. Public debate has chiefly focused on the question of legal authority surrounding police surveillance but has generally failed to recognize the underlying cooptative dynamics of governmental technology procurement. In this post, we detail the contested legal grounds on which the Israeli police and Ministry of Justice rely for spyware authorization as well as an analysis of the government procurement of surveillance technology, with particular emphasis on the weaponization of trade secrets in the service of strategic concealment of governmental operations. We argue that the combination of outdated laws with nontransparent operations make public accountability and oversight intensely difficult.

Rechtsstaat in Gewahrsam

Samstag, der 03.06.2023 in Leipzig. Hunderte von Menschen stehen zusammengedrängt am Alexis-Schumann-Platz in der Südvorstadt. Stets unter den Augen behelmter Polizist*innen, die sie umringen. Solche „Kessel“ gibt es immer wieder auf Demonstrationen in der Bundesrepublik. Und immer wieder wurden sie von deutschen Gerichten für rechtswidrig erklärt, weil sie die Versammlungsfreiheit und andere Grundrechte der Eingekesselten in unverhältnismäßiger Weise verletzten.

Soviel zum Thema Interkulturelle Kompetenz

Wir wissen aus aktuellen Studien, dass das anfänglich hohe Vertrauen von Migranten in die Polizei mit der Dauer ihres Aufenthalts im Gastland abnimmt. Dabei spielen erfahrene Diskriminierungen eine entscheidende Rolle. Die Hochschule hat mit ihrer überzogenen, voreiligen Reaktion im Fall Bahar Aslan ein weiteres, negatives Beispiel für solche Diskriminierungen geschaffen.

Versammlungskontrolle und Versammlungsfreiheit

Der 1. Mai bietet jedes Jahr die Möglichkeit, auf dynamische Versammlungsgeschehen ausgerichtete polizeiliche Einsatzkonzepte wie unter dem Brennglas zu analysieren. Dabei hat sich in den letzten Jahren die Polizeitaktik der „Demobegleitung“ als Teil des sog. Deeskalationsprinzips durchgesetzt. In der Praxis zeichnet sich dieses Konzept durch eine starke polizeiliche Präsenz und frühzeitiges Einschreiten aus. Entsprechende Einsatzkonzepte werden weithin akzeptiert und lediglich einzelne überschießende Maßnahmen kritisiert. Doch mit Blick auf die Wirkungen des Einsatzkonzepts, insbesondere auf die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 I GG, ist die Ausweitung jener Praxis hoch problematisch. Denn von der Versammlungsfreiheit bleibt wenig übrig, wenn faktisch die Polizei die Demonstration veranstaltet.

Verfassungsfeindliches Verhalten im öffentlichen Dienst

In den letzten Wochen und Monaten rückten verfassungsfeindliche Verhaltensweisen von Staatsdiener:innen wieder in verstärktem Maße in das Blickfeld der öffentlichen Wahrnehmung. Die MEGAVO-Studie hat am 4.4.2023 ihren Zwischenbericht vorgelegt. Danach finde sich im Bereich der Polizei „allenfalls eine kleine Anzahl von Personen, die ein konsistent menschen- und demokratiefeindliches Weltbild aufweist“. Allerdings seien „durchaus mehr als nur Einzelfälle“ gegeben, „bei denen die individuelle Einstellung kaum mit den Leitbildern der Polizei in Einklang zu bringen ist“. Jedenfalls vor dem Hintergrund des aktuellen Sachstands in der Forschung kann allerdings dieser Befund gegenwärtig kaum weiterführende Erkenntnisse auf institutionellen Rassismus oder gar Rechtsextremismus in deutschen Behörden liefern.

Giving Offence is no Offence

The death of Queen Elizabeth II last week, and thus the accession to the throne of King Charles III is an opportunity for reflection. However, what some have found here in the UK is that expressing republican sentiment in public has been met with a policing intervention – arrest or warning. This post considers the legality of expressing such views, and thus of the police response too, as well as some wider issues about the policing of protest, dissent and free speech.

Dürfen die das?

Erinnern Sie sich noch an die Diskussion um eine Studie zu Rassismus und Rechtsextremismus in der Polizei, die 2020 geführt wurde? Nach der Tötung von George Floyd in den USA und einer Vielzahl an deutschen Polizeiskandalen begann man auch in Deutschland verstärkt über Polizeigewalt, Racial Profiling und Rechtsextremismus in der Polizei zu diskutieren und die Öffentlichkeit drängte auf eine großangelegte Studie. Zunächst verweigerte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer und ließ verlauten: „Die halten ja für uns den Kopf hin und deshalb gibt es jetzt keine Studie, die sich gegen die Polizei mit Unterstellungen oder Vorwürfen richtet.“