Articles for tag: EGMREMRKFolterverbotJustizPolizeiStrafrecht

Ist Deutschland zu nett zu Folterknechten?

Der Kindermörder Magnus Gäfgen wird von der deutschen Justiz unmenschlich behandelt. Er ist Opfer eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK, das Folter und unmenschliche Strafen verbietet. Die beiden Polizisten, die ihn bedroht hatten, um das Leben seines Opfers zu retten, seien nicht hart genug bestraft worden. So die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heute. Die Bildzeitungs-Schlagzeile morgen will ich mir mal lieber nicht vorstellen. Folterverbot ohne Notstands-Vorbehalt In wünschenswerter Klarheit hat der EGMR klargestellt, dass es keine Ausnahme vom Folterverbot gibt, keine Interessenabwägung, keine Berufung auf einen noch so drastischen Notstand. Weder die Rettung von Menschenleben noch Volk ... continue reading

Moscheen filzen in Niedersachsen

Im Land Niedersachsen ist es offenbar seit langem geübte Praxis, gelegentlich Moscheen nach dem Freitagsgebet abzuriegeln und die Moscheebesucher zu kontrollieren. Ohne Verdacht, einfach so. So will man einen Terroristen fangen auf diese Weise. Hat man zwar noch nie. Aber kann ja noch passieren. Jetzt erregt diese Praxis allerdings selbst in den USA Aufmerksamkeit. Dort passieren bekanntlich in punkto Terrorbekämpfung noch ganz andere Dinge. Dennoch findet selbst Eugene Volokh, bestimmt kein liberales Weichei: That seems like unjustifiable religious discrimination, and also not particularly helpful in catching terrorists, especially when done “routinely.” Nor is it easily justifiable, I think, as a ... continue reading

BVerfG ruft Justiz in punkto Versammlungsrecht zur Ordnung

Das Bundesverfassungsgericht hält in punkto Versammlungsfreiheit gegenüber den kampferprobten Richtern des Gorleben-OLG-Bezirks Celle  offenbar einen Ordnungsruf für nötig: In einem heute veröffentlichten Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats Entscheidungen des Landgerichts Lüneburg und des OLG Celle aufgehoben, die zwei rechtswidrig festgenommenen Beobachtern einer Castortransport-Demo mit dünner und schlampiger Begründung Schadensersatz für das erlittene Unrecht verweigert hatten. Die beiden Kläger kamen vom „Komittee für Grundrechte und Demokratie“ und saßen morgens um halb acht in ihrem Auto, drei Kilometer von den Bahnschienen entfernt, als die Polizei sie festnahm. Sie wurden mit 70 anderen zunächst auf eine Wiese gebracht, später auf ... continue reading