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Keine Kontrolle ohne Kenntnis

Im Zusammenhang mit dem Protest gegen den Bundesparteitag der AfD in Riesa steht der Vorwurf im Raum, dass ein Polizist den sächsischen Landtagsabgeordneten Nam Duy Nguyen bewusstlos geschlagen hat. Der konkrete Vorfall wirft auch die Frage auf, welche Rechtsstellung speziell Abgeordneten als „parlamentarischen Beobachter:innen“ auf Versammlungen zukommt. Obwohl dieses Phänomen seit Jahren zur gelebten Protestkultur gehört, findet sich der Begriff bis heute in keinem Versammlungsgesetz.

Polizei und Taser

Immer mehr Landesgesetzgeber führen den Taser als weiteres polizeiliches Einsatzmittel neben Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe ein. Dabei ist die fortschreitende Ausrüstung aus einer Reihe von Gründen, die im Diskurs oft zu kurz kommen, abzulehnen. So birgt der Beschuss einer Person mit einem Elektroimpulsgerät praktisch nur schwer zu kontrollierende gesundheitliche Risiken und endet in der Praxis immer wieder tödlich. Außerdem ist zu befürchten, dass Beamte die Geräte künftig extensiv nutzen und sich damit eine Form erheblicher polizeilicher Gewaltanwendung schleichend normalisiert – nicht zuletzt deshalb, weil deren Einsatz in den meisten Ländern bislang nicht eigens geregelt ist.

Sprachrohr für zwei Seiten

Der Trend geht zu parlamentarischen Polizeibeauftragten. Nachdem bereits acht Bundesländer derartige Stellen geschaffen haben, legen die Ampel-Fraktionen nun den Gesetzesentwurf für eine:n Polizeibeauftragte:n beim Deutschen Bundestag vor. Vor dem Hintergrund, dass Deutschland seit Jahrzehnten massive institutionelle Defizite bei der unabhängigen und menschenrechtskonformen Aufarbeitung von polizeilichem Fehlverhalten hat, ist die Initiative überfällig. In seiner derzeitigen Ausgestaltung wird der:die Polizeibeauftragte des Bundestags diese Erwartungen nur begrenzt erfüllen können.

Soviel zum Thema Interkulturelle Kompetenz

Wir wissen aus aktuellen Studien, dass das anfänglich hohe Vertrauen von Migranten in die Polizei mit der Dauer ihres Aufenthalts im Gastland abnimmt. Dabei spielen erfahrene Diskriminierungen eine entscheidende Rolle. Die Hochschule hat mit ihrer überzogenen, voreiligen Reaktion im Fall Bahar Aslan ein weiteres, negatives Beispiel für solche Diskriminierungen geschaffen.

Opferrechte in der Sackgasse

Am 07. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers in Dessau. Die Todesumstände gelten nach wie vor als nicht aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Verfassungsbeschwerde, mit der weitere Ermittlungen zum Tod von Oury Jalloh begehrt wurden, nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss erleichtert die Ablehnung von Klageerzwingungsanträgen und schwächt die Rechte von Opfern und Hinterbliebenen von Polizeigewalt.

Systemversagen?

Der bis März dieses Jahres amtierende UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat der Bundesrepublik bei der Aufarbeitung rechtswidriger Polizeigewalt „Systemversagen“ attestiert und festgestellt, übermäßige polizeiliche Gewaltanwendung sei in Deutschland ein „blinder Fleck“. Was Nils Melzer zu Recht zum Thema gemacht hat ist nichts weniger als ein strukturelles Defizit bei der rechtsstaatlichen Kontrolle exekutiven Handelns, das nach einem entsprechenden Ausgleich verlangt.

Black Lives and German Exceptionalism

Racism is not limited to anti-blackness nor restricted to the context of policing; however, I use policing and blackness as touchstones for this commentary precisely because this constellation of race and law is consistently thought to present a problem exceptional to the United States. It is not. This article examines the case of police brutality. The nature of policing, not only in the United States but in many places in the world, and certainly in Europe, is such that holding police to account for the deaths of innocent people is not only statistically improbable, but it is designed to be legally impractical.

The Celebration of Extra-Judicial Murders: Who’s Watching India?

Police killing and brutality have become common news in India lately, with various cases where citizens were beaten, and even killed, on account of trivial violations of the nationwide COVID-lockdown. Instead of using its resources and manpower to gather evidence and bring the accused to trial, the police in India seems to prefer the easy way of extra-judicial killings. The incidents of these killings on the very face of it seem fabricated, as eerily similar narratives are given. Since the draconian Indian Criminal Procedure Code allows the police to fatally injure a person ‘forcibly’ resisting or evading arrest, if he is accused of an offence punishable with death or life imprisonment, most of these narratives include the accused trying to evade the police or firing at it. Such killings with deliberately concocted circumstances, are in common parlance termed as ‘fake encounter’.

Verfolgte Grundrechtsträger?

Das Bild war in allen Nachrichtensendungen präsent, das Video wurde tausendfach angeklickt: Der Polizeibeamte, der in der Stuttgarter Innenstadt massiv angesprungen wurde. Wir sehen Gewalt gegen Polizei, nachdem in den vergangenen Wochen viel über Gewalt durch Polizei diskutiert wurde. Wandelt sich die Perspektive, wechseln Polizeibeamt*innen von der Täter- noch stärker in die Opferrolle? Ist zu befürchten, dass aus verfolgenden nun verfolgte Grundrechtsträger werden? Wohl kaum.

Excessive Law Enforcement in Kenya

Kenya's President is yet to declare a state of emergency and has opted to implement measures that ensure citizens can continue with their lives. Constitutionally, rights may only be limited by law and only to the extent that is reasonable and justifiable in an open and democratic society based on human dignity, equality and freedom.