Bezirksamt Berlin-Mitte contra Tagesschau
Es hagelte Kritik aus der Presse und der Deutsche Journalistenverband zeigte sich empört, nachdem das Bezirksamt Berlin-Mitte die Live-Übertragung einer Video-Pressekonferenz vom 17. Februar 2021, bei der die Ergebnisse einer Studie des Robert Koch-Instituts über die Verbreitung des Coronavirus vorgestellt wurden, verweigerte. Das wäre mit Blick auf die bekannten technischen Defizite der Verwaltung kein großer Aufreger, hätte das Bezirksamt dies nicht mit dem mittlerweile berüchtigten Datenschutz begründet. Diese Ausrede vermittelt den Eindruck, der Datenschutz sei nun auch noch ein Hemmschuh für die Pressefreiheit. Insofern ist der Fall exemplarisch für ein fehlgeleitetes Verständnis von Datenschutz und den ihm inzwischen – weitgehend zu Unrecht – anhaftenden zweifelhaften Ruf.
