Verfassungsunmittelbare Diskriminierungsverbote im Privatrecht? – Vorerst nicht!
Im Verfassungsrecht gibt es Fälle, die ihre Bedeutung gerade dadurch erhalten, dass nicht über sie entschieden wurde. Einen solchen Beschluss hat vor kurzem die 3. Kammer des Ersten Senats vorgelegt: Sie nahm die Verfassungsbeschwerde einer Arbeitnehmerin nicht zur Entscheidung an, die wegen Überschreitens der Altershöchstgrenze nicht in die betriebliche Altersversorgung aufgenommen wurde.
