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Grundrechtseingriffe durch Online-Proctoring

Auch im zweiten „Pandemie-Semester“ stehen Universitäten bundesweit vor der Herausforderung, Studienleistungen ordnungsgemäß abnehmen zu können. Bei schriftlichen oder elektronischen Aufsichtsarbeiten müssen sie sicherstellen, dass an den heimischen Schreibtischen möglichst gleichartige Prüfungsbedingungenen herrschen. Aber nicht jede Prüfungstechnologie ist erstrebenswert oder rechtlich zulässig. Insbesondere der Einsatz vollautomatisierter Überwachungsprogramme hat schwere Grundrechtseingriffe zur Folge.