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Beobachtung der AfD

Es geht das Gerücht herum, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz als Ergebnis umfassender Prüfungen die Gesamtpartei AfD zum „Verdachtsfall“ erklären wird, die damit als verfassungsfeindliche Bestrebung beobachtet werden könnte. Das hiergegen angerufene Verwaltungsgericht Köln hat einen „Hängebeschluss“ zur Sicherung des – noch anhängigen – Eilantrags vorläufig abgelehnt. Die materiellen Rechtsfragen, die mit dem Rechtsstreit verbunden sind, verdienen einen näheren Blick.