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Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD?

Mitte Mai entschied das OVG Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft und beobachtet. Das schlug hohe Wellen. Die Veröffentlichung der Urteilsgründe sechs Wochen später jedoch nicht – obwohl sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD und dessen Erfolg wahrscheinlicher machen.

Parteiverbotsverfahren zum Schutz vor Rassismus

Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Mai sind ein Meilenstein in der aktuellen Debatte über den Umgang mit der AfD und wurden häufig als Vorbedingung für ein Parteiverbotsverfahren gesehen. Über die antirassistische Seite der Debatte liest man allerdings wenig. Zum Schutz von Personen, die von Rassismus betroffen sind, scheint ein Verbotsverfahren bei entsprechender Beweislage damit mehr als geboten.

Staatliche Schutzpflichten gegen Rassismus statt AfD-Verbot

Der Rassismus- und Antisemitismusvorwurf dient als wesentliches Argument für ein Verbot der AfD. Aus rassismuskritischer Perspektive geht die Verbotsdebatte allerdings fehl. Sie erschöpft sich in einem symbolischen Antirassismus, der eine ebenso symbolische Antirassismuspolitik fördert, die an der Realität vulnerabler Gruppen vorbeigeht. Zudem externalisiert die Debatte um das AfD-Verbot den Rassismus der sogenannten Mitte und wirbt für einen rechtsstaatlich und demokratietheoretisch bedenklichen repressiven Antirassismus.

Die Diskriminierung der Anderen begreifen

Es wird gestritten und gerungen. Über Antisemitismusdefinitionen, deren gesetzliche Anwendung und deren potentiellen Missbrauch. Über Antisemitismus als Phänomen geht es in diesen Debatten kaum. Ich möchte erstens anregen, dass wir den Antisemitismusbegriff (auch) als Begriff im theoretischen Sinne verstehen sollten. Es soll sich zweitens zeigen, dass ein rassismuskritischer Ansatz nach Charles Mills für eine stärkere Einbeziehung jüdischer Erfahrungen bei der Begriffsbildung und darüber für ein weites Antisemitismusverständnis streitet. Durch eine klarere Trennung von Begriffs- und Anwendungsebene könnte – drittens – die vermeintliche Kollision von Antisemitismuskritik und Rassismuskritik jedenfalls in dieser Debatte vermieden werden, so die Hoffnung.

Mikropolitik des Rechtsrucks

„Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“. Diese Aussage, wirkmächtig platziert auf dem Spiegel-Cover vom 21. Oktober 2023, stammt nicht von einem oder einer derjenigen Politiker:innen, von denen es unmittelbar zu erwarten gewesen wäre. Obwohl Forderungen nach Abschiebungen im „großen Stil“ eigentlich eine klare politische Heimat am rechten Rand haben, stammt sie von einem Sozialdemokraten, Olaf Scholz. Für viele Beobachter:innen aus den Rechts- und Sozialwissenschaften kommt dieses Spiegel-Cover dennoch nicht überraschend, sondern fügt sich nahtlos ein in die Chronologie des Rechtsrucks der deutschen Politik und Gesellschaft.

Weil wir dich fürchten

Bei der Fahrkartenkontrolle beleidigen Kontrolleur:innen in Berlin einen Schwarzen Mann rassistisch und verletzen ihn. Das Amtsgericht Berlin (Mitte) erkennt eine rassistische Diskriminierung im Rahmen der Deliktshaftung der BVG an – was zu begrüßen ist! Auf der anderen Seite zeigt der Fall die Schwierigkeiten der engen rechtsgutsbezogenen Prüfung des Deliktsrechts in Diskriminierungsfällen auf. Laut Gericht trägt der Kläger sogar eine Mitverantwortung für die Gesundheitsschädigung, obwohl das Geschehen klar als rassistisch erkannt wird. Mit dem LADG, dessen Anwendbarkeit das Gericht fälschlicherweise verneint, wäre das nicht passiert.

Harvard’s Diversity Chicken Comes Home to Roost

The US Supreme Court's decision in Students for Fair Admission is a potential blessing. Diversity was always a problematic justification for race-based admissions programs. Diversity's origins are anti-Semitic. More likely, however, the decision will be a curse. The United States Supreme Court has made the pathway for disadvantaged minorities more difficult.

Von Brokdorf nach Neukölln

Die Räume für zivilgesellschaftlichen Protest scheinen sich zunehmend zu verengen. Vor diesem Hintergrund besorgniserregend ist auch das Verbot zweier pro-palästinensischer Versammlungen in Berlin. Die Verbote beruhen nicht nur auf einer Gefahrenprognose, welche die hohen Anforderungen, die Art. 8 GG an ein präventives Versammlungsverbot stellt, grundsätzlich verkennt. Vielmehr stützen die Bescheide diese Gefahrenprognose auch maßgeblich auf rassistische Zuschreibungen.

Soviel zum Thema Interkulturelle Kompetenz

Wir wissen aus aktuellen Studien, dass das anfänglich hohe Vertrauen von Migranten in die Polizei mit der Dauer ihres Aufenthalts im Gastland abnimmt. Dabei spielen erfahrene Diskriminierungen eine entscheidende Rolle. Die Hochschule hat mit ihrer überzogenen, voreiligen Reaktion im Fall Bahar Aslan ein weiteres, negatives Beispiel für solche Diskriminierungen geschaffen.