Gediegene Gegenerzählung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesnotbremse einer eingehenden verfassungsrechtlichen Kontrolle unterzogen, ohne sich hinter Entscheidungsspielräumen der Politik zu verstecken. Die überzeugenden Beschlüsse zu den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie zu den Schulschließungen lassen auch Folgerungen zur Vereinbarkeit der jetzt diskutierten Maßnahmen mit dem Grundgesetz zu.
