In Vielfalt geeinte Grundrechte
Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Recht auf Vergessen sind bahnbrechende Weichenstellungen, die uns noch lange beschäftigen werden. Im Rahmen dieser ersten Einordnung möchte ich mich auf diejenigen Aspekte konzentrieren, die das Verhältnis zwischen den Unionsgrundrechten und den Grundrechten des Grundgesetzes betreffen. Der Sensationswert der Entscheidungen liegt nämlich darin, dass dieses auf völlig neue Gleise gestellt wird.
