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The Double Effect of “Double Standards”

The summer may have brought a pause to parliamentary sessions, university lectures, and the editorial of Verfassungsblog, but not to international law. In early September, the Shanghai Summit made the continuing erosion of the so-called liberal international legal order and the looming risk of its fragmentation evident. The leaders of the assembled Asian states (mostly autocracies) once again decried the West’s (or North’s) “double standards” (Tianjin Declaration of 1 September 2025). The accusation of double standards is not new, but in today’s period of upheaval in the world order, it has acquired an entirely new dynamism and urgency. It focuses ... continue reading

Auf Kosten des Rechtsstaates

Erst im Februar 2024 trat § 62d AufenthG in Kraft. Dieser regelte erstmals, dass im Zuge der Anordnung von Abschiebungshaft eine anwaltliche Vertretung verpflichtend ist. Nur knapp 18 Monate später soll er nach dem Willen der Bundesregierung bereits wieder abgeschafft werden. Die Begründung des Gesetzesentwurfes verkennt dabei den Normzweck der ursprünglichen Regelung. Freiheitsrechte und Rechtsstaatlichkeit dürfen nicht dem politischen Ziel schnellerer Abschiebungen untergeordnet werden.

Policing the Police

Menschen, die polizeiliches Handeln filmen, sind deswegen immer wieder strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Der Artikel analysiert die rechtliche Unsicherheit im Zusammenhang mit § 201 StGB, der Tonaufnahmen ohne Zustimmung unter Strafe stellt, und beschreibt die potentiell einschüchternde Wirkung dieser Praxis auf Bürger*innen und Journalist*innen. Grund- und menschenrechtliche Überlegungen legen nahe, dass solche Aufnahmen straffrei gestellt werden sollten, um rechtsstaatliche Kontrolle und Transparenz polizeilichen Handelns zu gewährleisten.

Der EGMR im Kampf um rechtsstaatliche Asylverfahren in Europa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn am 19. September 2024 für eine Verletzung des Verbots der Kollektivausweisung verurteilt. Die Tatsachen des Falls bilden eine lange Liste von Rechtsstaatsproblemen ab. Das Urteil stellt weiter den Schutzumfang des Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls klar. Zugleich zeigt es, wie sich das Gericht – leise und ohne viel öffentliche Reaktion – gegen die vollständige Untergrabung rechtlicher Standards im Asyl- und Migrationsrecht stemmt.

Versteckte Gewalt

Schmerzgriffe verringern die Sichtbarkeit polizeilicher Gewalt. Diese ist dadurch schwerer in ihrer gesamten Tragweite zu erkennen. Für eine zunehmend gewaltsensible Gesellschaft ist das leichter zu ertragen – eine Tendenz, die sich nicht nur bei Schmerzgriffen beobachten lässt, sondern insgesamt bei staatlichem Gewalthandeln. Dabei sind Schmerzgriffe nicht unbedingt harmloser als andere Formen der Gewalt: Die Hebel- und Nervendrucktechniken können Nervenschäden, Gelenkschädigungen, Brüche und Zerrungen zur Folge haben. Vor allem aber verursachen sie ein intensives Schmerzgefühl und psychische Folgen, wie sie jede intensive Gewalterfahrung mit sich bringen kann.

Einstimmig für alle, alle für einstimmig?

Angesichts der Bestrebungen, das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen, drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob auf europäischer Ebene ähnliche Maßnahmen erforderlich sind. Derzeit sind rechtspopulistische und potenziell unionsfeindliche Parteien europaweit im Aufwind. Insbesondere das Verfahren zur Ernennung von Richter*innen des EuGH und des EuG weist Schwachstellen auf, die Feind*innen einer unabhängigen Gerichtsbarkeit ausnutzen könnten.