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Die Zugangsrevolution steht noch immer aus

Die Pandemie hat der Diskussion um „Open Science“ und „Open Access“ zu einem unverhofften Höhenflug verholfen, der aber ebenso schnell wieder enden wird. Mit dem Ziel, den Erkenntnisgewinn im Rennen gegen das Virus maximal zu beschleunigen, stellten Forscher:innen aus der ganzen Welt ihre Daten und Erkenntnisse im Internet offen zur Verfügung; zahlreiche freie Online-Datenbanken wie „OpenAIRE for COVID19“ oder „COVID-19: Response from the Information Community“ entstanden.

Zwischen Revolution und Stillstand?

Es ist ein Montagmorgen im April 2020. Ich sitze vor meinem 15-Zoll-Laptop an meinem Schreib-/ Ess-/ Abstelltisch. Luftlinie etwa einen Meter von meinem Bett entfernt, einen Meter von meiner Küchenzeile. 08:47: Ein erster nervöser Blick auf die Uhr. Bereithalten, schon mal die Onlineseite der Deutschen Nationalbibliothek öffnen. Es gibt 100 Plätze pro Tag und die sind heiß begehrt. Die kostenlosen Besuchertickets könnten auf dem Sekundärmarkt aktuell bestimmt erhebliche Preise erzielen. Leider gelten sie nur für eine bestimmte Benutzernummer.

Offener Zugang zu öffentlichem Recht

Die Nachfrage der breiten Öffentlichkeit nach rechts- und verfassungswissenschaftlicher Einordnung und Einschätzung der Pandemiesituation und des zur ihrer Eindämmung diskutierten exekutiven und legislativen Tuns und Unterlassens war in der ersten Welle der Pandemie jäh und massiv angestiegen. Sie traf aber auf ein Angebot, das in keiner Weise darauf vorbereitet war, sie zu stillen – nicht so sehr, weil das nachgefragte Wissen nicht vorhanden war, sondern weil es in den hergebrachten wissenschaftlichen Publikationskanälen seinen Weg nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig in die Öffentlichkeit fand. Der dadurch entstehende Unterdruck fand sein Ventil nicht zuletzt im Verfassungsblog.

Geht’s raus und spielt’s Fußball!

Der Topos der herbeigeschriebenen Verfassungskrise ist ein Pappkamerad, der den Blick auf die eigentlich wichtigen Debatten im Spannungsfeld von Politik und Wissenschaft verstellt. Man steht gemütlich an der Seitenlinie, reibt sich an Einzelformulierungen auf und drückt sich um die Sachdebatte herum, um die sich andere bemühen. Daher sollten wir nicht zu viel Aufwand darauf verwenden, Haltungsnoten zu verteilen, sondern über Haltungen zu Verfassungsnormen diskutieren.

Achtung vor der „Vereinfachungsfalle“

Jenseits des Elfenbeinturms, der institutionalisierten Politikberatung und der etablierten Medien droht die Rechtswissenschaft in eine „Vereinfachungsfalle“ zu stolpern. Ein grundlegendes Kennzeichen der Wissenschaft ist ein kritischer Rationalismus, der das eigene Ergebnis überprüfbar und falsifizierbar macht. Das ist der tiefere Sinn von Fußnoten und Methoden. Im öffentlichen Raum muss man vereinfachen. Fußnoten haben hier keinen Platz, die Grundannahme der Falsifizierbarkeit gilt aber dennoch – und zwar gerade für das Verfassungsrecht, dessen Ableitungen häufig von normativen Grundannahmen abhängen.

Politische Verfassungsrechtswissenschaft und ihre Verantwortung

Ich verstehe mich als politische Rechtswissenschaftlerin. Wenn ich lehre oder forsche, so tue ich das „im politischen Raum“; meine Lehre und Forschung sind politisch. Während ich meine rechtswissenschaftliche Tätigkeit als durchweg politisch verstehe und nicht zwischen einem unpolitischen Seminar- oder Konferenzraum und einem politischen „Draußen“ unterscheide, differenziere ich durchaus zwischen verschiedenen Rollen, die ich wahrnehme (ohne mich auf eine festzulegen). Als Wissenschaftlerin sind mir „Verdikte der Verfassungswidrigkeit“ regelmäßig kein Anliegen, halte ich sie sogar oft für unwissenschaftlich. Betätige ich mich dagegen als Rechtspraktikerin, etwa im Rahmen strategischer Prozessführung, so treffe ich selbstverständlich auch Aussagen über Rechtmäßig-/Rechtswidrigkeit.

Herbeireden einer Verfassungskrise oder „Es läuft doch alles prima“?

Aufgabe der Verfassungsrechtswissenschaft ist nicht oder jedenfalls nicht primär, zur Beruhigung der Lage oder auch der Bevölkerung beizutragen, sondern zu versuchen, die bestehenden verfassungsrechtlichen Bindungen gerade in dieser Lage zur Geltung zu bringen. Das ist und war nicht leicht, und es erfordert auch Zuspitzungen und Dramatisierungen, die sich in anderen Zeiten verbieten. Dazu einige hier notwendig kursorische Bemerkungen.

Kritik ist kein Selbstzweck

Wir werden in ein paar Monaten einander wahrscheinlich viel verzeihen müssen. Diesen hier sinngemäß zitierten Satz hat Jens Spahn bei einer Regierungsbefragung zu den ersten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie im Frühjahr 2020 gesagt. Ich denke, dass sich auch die Staatsrechtslehre davon angesprochen fühlen sollte.

Zugang im Lockdown

Was bedeutet die Pandemie für Forschung, Lehre, Studium und Praxis? Wie steht es um den Zugang zu rechtswissenschaftlicher Literatur in Pandemiezeiten? Wie publizieren Sie? Wie lehren, lernen und forschen Sie? Welche Barrieren stellen sich Ihnen in den Weg, welche neue Wege tun sich auf? Was könnte bleiben, was wird (oder soll) wieder verschwinden? Wir laden Rechtswissenschaftler:innen, Studierende und Praktiker:innen dazu ein, über ihre persönlichen Erfahrungen in einem Essay zu reflektieren.

Jenseits der Erfahrung

Die Probleme, die in der Auseinandersetzung mit der Pandemie bewältigt werden müssen, sind ihrer Art nach in vieler Hinsicht zweifellos singulär. Die Schwierigkeiten aber, die bei ihrer Beurteilung im Verfassungsrecht deutlich geworden sind, weisen über die Corona-Krise weit hinaus. Sie zeigen an, dass die verfassungsrechtliche Expertise Gefahr läuft, reale Verhältnisse zu verfehlen, die sich heute zum Teil in geradezu unfassbarem Tempo tiefgreifend verändern: Verhältnisse, in denen das Recht in gesicherter Erfahrung keinen Halt mehr findet, sondern sich auf Neues, Unerforschtes, auf im Einzelnen noch nicht einzuschätzende Möglichkeiten und Risiken einzustellen hat.