Articles for tag: Bayerische VerwaltungsgerichtshofGleichheitsgrundsatzKreuzerlassNeutralitätsgebotReligionsfreiheit

Wo ein Kläger, da kein Richter?

Nicht viele bayerische Verwaltungsvorschriften dürften es zu einem langen Beitrag auf den vorderen Seiten der New York Times geschafft haben. So widerfuhr es vor einigen Monaten jedoch § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO): „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“ heißt es dort seit einem Beschluss des Ministerrats vom April 2018.

Repression by Law

China did not need 9/11 to further restrict civil and political rights, but it jumped onto the bandwagon in using the legitimizing force of counterterrorism to intensify its repressive policies. China’s so-called “People’s War on Terror” has had a stifling impact on the ability to practice Islam in China (and especially in Xinjiang) and is, when discussed in the context of counterterrorism and human rights, therefore best be characterized as a significant encroachment of religious freedoms, bringing China’s human rights record to a new low point in the 21th century.

Zickzackkurs in Südwest

In einem selbst für Corona-Verhältnisse recht außergewöhnlichen Fall von Hin-und-her-Regulierung hat die baden-württembergische Landesregierung Ende Januar 2022 infektionsschutzrechtliche Vorgaben zur Teilnahme an Gottesdiensten erst deutlich verschärft, um sie dann wenige Tage später und noch vor dem geplanten Inkrafttreten Mitte Februar wieder abzuschaffen. Die über Baden-Württemberg hinausweisende Frage hinter diesem Verordnungswirrwarr lautet: Wie schwer wiegt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit im Verhältnis zum allgemeinen Gleichheitssatz in pandemischen Zeiten?

Pride or Prejudice?

The joined cases IX v Wabe and MH Müller Handels GmbH offered the CJEU a second chance to heed the arguments raised against Achbita and reconsider its decision. Hopes that the Court would be willing to revise Achbita diminished significantly after AG Rantos’s disappointing Opinion in the case. Last week's decision in IX v Wabe to largely uphold Achbita was then also unsurprising, but nevertheless disappointing.

Allgemeines „Kopftuchverbot“ durch die Hintertür?

Die Bundesregierung will eine parlamentsgesetzliche Rechtsgrundlage schaffen, um das äußerliche Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten durch Verbote zu reglementieren. Der Entwurf, der bislang offenbar unterhalb des Radars der politischen Öffentlichkeit gesegelt ist, hat es in sich. Das ressortzuständige Bundesinnenministerium hat hier – wie die Begründung bestätigt – eine camouflierte „Kopftuch“-Regelung untergebracht. Der Bundesgesetzgeber scheint hier den Reformbedarf, den die Rechtsprechung des BVerwG ausgelöst hat, zu nutzen, versteckt in der (eher banalen) "lex Tattoo" eine empfindliche Einschränkung der Religionsfreiheit im öffentlichen Dienst von Bund und Ländern vorzubereiten.

Preserving Prejudice in the Name of Profit

Few CJEU judgments in recent years have received more criticism than the ‘headscarf judgments’, Achbita and Bougnaoui. In particular the decision in Achbita that private employers can legitimately pursue a policy of neutrality and ban expressions of political, religious, or philosophical belief at work, proved contentious. Two other headscarf cases, IX v Wabe and MH Müller, are currently pending before the CJEU and provide it with an excellent opportunity to do so. However, the first signs are not promising: Last week, Advocate General Rantos delivered his Opinion in these cases, which may be even more unpalatable than the Achbita judgment itself.

Die gläserne Moschee

Seit Ende Januar liegt ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Innen und Heimat der CDU/CSU vor, das eine Prüfung anregt ob ein Moscheeregister in Deutschland verfassungskonform eingeführt werden kann. Dass dies gelingt ist jedoch unwahrscheinlich, denn die Maßnahme verfolgt weder einen legitimen Zweck, noch ist sie für Sicherheitszwecke geeignet.

Nächtliche Ausgangssperre in Bayern auch an Heiligabend

Ab dem 16. Dezember 2020 gilt die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die für den Freistaat eine flächendeckende, generelle nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens vorsieht. Mit der nächtlichen Ausgangssperre an Heiligabend sind erhebliche Grundrechtseingriffe verbunden, die in dieser Form dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht genügen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf das Grundrecht zum Schutz von Ehe und Familie, aber auch der Religionsfreiheit.

Ein zwiespältiges Urteil

Gestern hat der Europäische Gerichtshof die Zulässigkeit des flämischen Schächtverbots bestätigt. Das entgegen dem Votum von Generalanwalt Hogan ergangene Urteil hat einen zwiespältigen Charakter: Es ist ein klares Signal zugunsten eines mitgliedstaatlichen Pluralismus im Bereich des Grundrechtsschutzes. Unvermeidliche Konsequenz ist, dass manche Grundrechte nicht das gleiche Gewicht bekommen wie in Deutschland. Kritisch ist zu vermerken, dass der EuGH den Pluralismus nur deshalb akzeptiert hat, weil der Gesetzgeber der Union ihn so vorgesehen hat.