Rechtsreferendarin in der Berliner Provinz
In Berlin ist erneut ein Streit über das Kopftuch im Referendardienst entbrannt. Der Präsident des Kammergerichts hat eine Dienstanweisung bekannt gegeben, wonach Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch künftig die Anklageverlesung und Sitzungsvertretung übernehmen dürfen, wenn eine Ausbildungsperson sichtbar zugegen ist. Der Hauptrichter- und Staatsanwaltsrat des Landes Berlin meint, dies ohne Weisung des Justizministers für die Staatsanwaltschaften nicht beachten zu müssen. Der Erlass sei zudem verfassungswidrig. Die Abwehrreflexe hängen erkennbar mit Mentalitäten zusammen, die schon das aggressive „Neutralitätsgesetz“ prägten. Ferment dieser Regelung ist eine Melange aus anti-religiösen Ressentiments und einem muffigen Provinzialismus spezifisch Berliner Provenienz.
