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Rechtsreferendarin mit Kopftuch: Rosa Parks im Zuschauerraum des Gerichts

Die verfassungsrechtliche Billigung der Verbannung einer kopftuchtragenden Rechtsreferendarin in den Zuschauerraum eines Gerichtssaals erweist sich als folgenreich. Das Bundesverfassungsgericht modifiziert in seinem Beschluss vom 27. Juni 2017 nicht nur das staatliche Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität hin zu einer „unbedingten Neutralität“ und setzt Referendare staatlichen Akteuren gleich. Es schafft auch ein Zweiklassensystem der juristischen Ausbildung.

Justitias Dresscode: Wie das BVerfG Neutralität mit »Normalität« verwechselt

Am Dienstagmorgen hat die Erste Kammer des Zweiten Senats einer hessischen Rechtsreferendarin einstweiligen Rechtsschutz gegen ein pauschales Kopftuchverbot verwehrt, das Beamt*innen nach § 45 HBG auferlegt wird. Diese Norm soll auch auf Referendar*innen Anwendung finden. Die Referendarin darf nun keine gerichtliche Sitzungsleitung und keine Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft übernehmen. Zudem muss sie aus dem Publikum den Verhandlungen beiwohnen, während ihre Mitreferendar*innen neben der* Richter*in auf der Bank sitzen dürfen. Selten wurden Ausschlusspraktiken räumlich so deutlich gemacht.

Protection with Hesitation: on the recent CJEU Decisions on Religious Headscarves at Work

The CJEU's Achbita and Bougnaoui decisions on workplace bans of Islamic headscarves are disappointing as they are not providing enough guidance to the national courts concerning the criteria that they need to take into consideration in their attempts to find a balance between the rights in conflict. The judgments do not provide any criteria for the admissibility of dress codes other than that they should be neutral and objectively justified. Even those terms though are not analysed by the court in a sufficient manner.

The CJEU’s headscarf decisions: Melloni behind the veil?

On 14 March 2017, the Grand Chamber of the Court of Justice (CJEU) handed down two landmark judgments on the Islamic headscarf at work. The twin decisions, Achbita and Bougnaoui, were eagerly awaited, not only because of the importance and delicacy of the legal issues the cases raised, but also because the Advocates General had reached different conclusions on those issues in their Opinions.

Wilders vs. the Dutch Constitution: Constitutional Protection against Discriminatory Policies

Geert Wilders' Freedom Party stands a fair chance of becoming the largest party after the elections next week. His political programme is blurry at best, but parts of it - such as a ban of the Quran - are clearly unconstitutional. Will the constitutional system in the Netherlands be robust enough to withstand this challenge?

Staatskirchenrecht aus Luxemburg?

Wer wissen will, wie das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland geregelt ist, hat es ohnehin schon schwer. Noch mehr verkompliziert sich das Bild, wenn darüber hinaus das Unionsrecht auf den Plan tritt. Zwar ist die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hier bisher noch überschaubar. Doch lässt das Jahr 2017 einige Luxemburger Weichenstellungen erwarten, die auch die religionsrechtliche Diskussion in Deutschland bestimmen werden – und zwar nicht unbedingt zu Gunsten der Kirchen.

Der Burkini als Technological Fix

Während in ersten öffentlichen Bädern in Deutschland und der Schweiz Burkinis verboten worden sind, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 10. Januar 2017, dass der Burkini ein Mittel sein kann, die Teilnahme muslimischer Kinder am koedukativen Schwimmunterricht zu ermöglichen. Der schonende Interessenausgleich, der so erreicht werden konnte, war nur durch diesen Schwimmanzug, der den Charakter eines technischen Konfliktlösungsmittels annimmt, denkbar. Solche technological fixes, die praktische Konkordanz zulassen, stehen auch in anderen Fällen zur Verfügung.