Spießrutenlauf für Schwangere
In Baden-Württemberg dürfen sich Abtreibungsgegner:innen vor einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle versammeln, solange sie sich deren Besucher:innen nicht „unausweichlich“ in den Weg stellen. Das hat der dortige Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Urteil vom 25. August 2022 entschieden und damit in zweiter Instanz eine Auflage der Stadt Pforzheim für rechtswidrig erklärt, die eine Versammlung nur außerhalb direkter Sichtbeziehung zur Beratungsstelle pro familia zuließ. Damit verkennt der VGH, welche Bedeutung dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der ungeplant Schwangeren zukommt.
