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Warum Cybermobbing bestraft werden sollte

Die Frühjahrskonferenz der Innenminister 2024 fordert wieder einmal die Einführung eines eigenen Cybermobbing-Straftatbestandes. Trotz in den letzten Jahren vorgenommener Gesetzesanpassungen ist ein spezieller Straftatbestand zum Cybermobbing tatsächlich notwendig, unter anderem wegen der teils gravierenden Folgen für die Opfer. Dieser Straftatbestand muss die zeitliche und dynamische Komponente eines nicht geplanten Zusammenwirkens einer Vielzahl von Menschen gegenüber dem Opfer erfassen, denn hierin liegt der spezifische Unrechtsgehalt des Cybermobbings.

Namhafter Fortschritt?

„Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht“, erklärte Kassem Taher Saleh im April bei der Aussprache im Bundestag. Kurz darauf beschlossen die Abgeordneten in dieser Sitzung das „Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts“. Am 17. Mai billigte nun auch der Bundesrat den Gesetzesentwurf. Doch tatsächlich ist das neue Namensrecht nicht so antidiskriminierend, wie es politisch dargestellt wird.

Was wahr ist, darf man sagen (im Prinzip jedenfalls)

Der gestern schon konstatierte Karlsruher Sommerfeldzug zugunsten der Meinungsfreiheit geht weiter, die 3. Kammer ist nicht zu bremsen: Gestern ging es um die Konstellation, dass die Gerichte Meinungen zu Tatsachen umetikettieren, auf dass sie nicht mehr den Schutz der Meinungsfreiheit genießen. Heute geht es um die Konstellation, dass sie Tatsachenäußerungen verbieten, obwohl sie wahr sind.

Meinungsfreiheit schützt auch Beschimpfungen (aber halt nicht sehr)

Dem schönen Wort "Schmähkritik" hat vor ein paar Monaten Jan Böhmermann zu ungeahnter Prominenz verholfen, als er sich im Fernsehen an einem gereimten Beispiel einer solchen gegenüber dem türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan versuchte und daraufhin von demselben prompt angezeigt wurde. Einen Putschversuch später hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einige klärende Worte gesprochen, wo die mit dem Persönlichkeitsrecht des Kritisierten abzuwägende Meinungsfreiheit aufhört und die absolut verbotene "Schmähkritik" anfängt.