Articles for tag: conflict-of-lawsInternational Private LawMar MenorRechte der NaturSchweizSpain

Personhood Across Borders

On 10 July 2025, the Swiss State Secretariat for International Finance recognized the Spanish saltwater lagoon Mar Menor as a legal subject – at least to the extent of granting it access to environmental information. This decision followed a request for information submitted by the lagoon’s legal representative. The case demonstrates that the legal personhood of ecosystems can operate across national borders. Could ecosystems like the Mar Menor, in the future, bring damages actions against companies whose activities in another country cause ecological harm?

The Bloom of Nature’s Rights

The Inter-American Court of Human Rights’ (IACtHR) advisory opinion on human rights and the climate emergency (AO-32/25) addresses numerous dimensions of the climate crisis, setting an important precedent for the protection of our planet. This post focuses on one particularly significant development: the IACtHR’s recognition of Nature as a subject of rights. We argue that the IACtHR’s pronouncements on this subject mark the advent of an ecocentric paradigm whose implications are likely to be far-reaching and transformative. 

Eine Lagune im Gerichtssaal?

Die Debatte über Rechte der Natur hat auch in Deutschland an Fahrt gewonnen – nur die Strafrechtswissenschaft hat sie noch nicht erreicht. Dabei wäre eine solche Auseinandersetzung auch aus praktischen Gründen erforderlich: Nachdem Spanien im November 2022 das Ley 19/2022 verabschiedet hatte, wird sich in laufenden Strafverfahren nun erstmals entscheiden, ob das Rechtssubjekt Mar Menor vor Gericht auftreten kann. In diesem Beitrag entfalte ich die These, dass die Lagune über eine „acusación particular“ zur strafprozessualen Beteiligten werden kann: vertreten, aber in eigenem Namen.

Legal “heartfelt thinking”

Courts in Ecuador and in many other jurisdictions across the Global South, and increasingly in the Global North, have addressed this recognition of rights to nature in a pluralistic manner. Yet, it is exactly that cacophony of voices and actors that challenges traditional legal thinking. This requires leaving the beaten track and experimenting with new (legal) processes and methods. They can open up a space for experiments that can stimulate legal thinking and contribute to the further development of rights of nature, as illustrated in the following artistic-legal minga in Quito, organized in the framework of the Amazon of Rights project.

In ruhige Gewässer

Rechte der Natur erregen die Gemüter. In Deutschland riefen jüngst zwei Urteile des LG Erfurt heftige Reaktionen hervor. Auch in Spanien, wo bereits 2022 mit der Salzwasserlagune Mar Menor das erste europäische Ökosystem mit Rechten ausgestattet wurde, um die fortschreitende Zerstörung durch Pestizideintrag zu stoppen, wurden hitzige Debatten geführt. Am 20.11.2024 hat das spanische Verfassungsgericht die Verfassungskonformität dieses Rechtsakts bestätigt und damit die Debatte in verfassungsrechtlich ruhigere Gewässer gelenkt.

Irritierend distanzlos

Das LG Erfurt hatte in einem knapp begründeten Urteil im August erstmals Eigenrechte der Natur anerkannt. Nachdem die gewagte (einzel)richterrechtliche Herleitung der Eigenrechte einiger Kritik begegnet war, legte das Gericht in seinem Urteil vom 17.10.2024 mit nunmehr ausführlicher Begründung nach. Andreas Gutmann wollte hier auf dem Verfassungsblog einige der kritischen Einwände gegen das zweite Urteil widerlegen. Doch seine Kritik an der Kritik geht meines Erachtens fehl.

Hier spricht der Richter

Das LG Erfurt hat in zwei Entscheidungen zu den sogenannten „Dieselfällen“ der Natur Rechte zugesprochen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Natur denn nun wirklich Rechte hat. Die Entscheidungen betreffen auch die professionelle Rolle von Richtern – einen Aspekt, den meist nur die randständige Professionssoziologie oder der juristischen Berufs-ethik behandelt. Die Entscheidungen weisen darauf hin, dass solche Fragen in Zukunft mehr Aufmerksamkeit verdienen.

Fruchtbare Irritationen

Im August 2024 hat das LG Erfurt als erstes deutsches Gericht Rechte der Natur anerkannt. Diese können demnach in den Dieselfällen eine „schutzverstärkende“ Wirkung zugunsten der geschädigten Fahrer*innen entfalten. Das Urteil hat – auch über Deutschland hinaus – für Aufsehen und Kritik gesorgt. Am 17. Oktober hat das Gericht nun ein zweites ähnliches Urteil verkündet, das die Gelegenheit bietet, nochmals einen Blick auf die Besonderheiten der Erfurter Konstellation zu werfen. Diese Besonderheiten irritieren nicht nur die deutsche Rechtswissenschaft, sondern auch die Diskussionen über Rechte der Natur in produktiver Weise.

A Voice for Nature

The rights of nature movement is gaining momentum all around the world. With the decision of the Landgericht Erfurt on 2 August 2024 the movement seems to also have set foot in European courts. Realizing those rights will ultimately depend on nature being represented before a court. Environmental ombud agencies akin to the Austrian Umweltanwaltschaften may serve as an example. Despite some shortcomings in its Austrian form, this institutionalised representation has the potential to give a firm voice to nature.

Pioniertat oder Bärendienst?

Immer häufiger erkennen nationale Gerichte der Natur eigene subjektive Rechte zu, etwa in Kolumbien oder Peru. Inspiriert davon unternahm das LG Erfurt in einem Urteil zu einem der „Dieselfälle“ vom 2. August 2024 nun den wenig überzeugenden Versuch, „Eigenrechte der Natur“ aus der EU-Grundrechtecharta abzuleiten: Rechte der Natur seien bei der Schadensbemessung „schutzverstärkend“ zu berücksichtigen. Dabei erweckt das Gericht fälschlich den Eindruck, die Betrachtung „der Natur“ als Rechtssubjekt sei bereits „common ground“. Damit trägt das LG Erfurt aber eher zum Gegenteil bei.