Straßburg nimmt den Kampf gegen Überwachungsstaat auf
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt uns davor, dass unser Staat zu einem Überwachungsstaat mutiert. Das zumindest ist der Anspruch, den der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof vor wenigen Wochen in seiner epochalen und in der deutschen Öffentlichkeit viel zu wenig wahrgenommenen Entscheidung Sacharow v. Russland aufgestellt hat: Wenn Polizei oder Geheimdienst die Telefon- und Internetkommunikation von buchstäblich jedem überwachen darf, dann darf auch buchstäblich jeder dagegen klagen. Und wenn es an hinreichend robuster Kontrolle dieser Überwachung fehlt, dann verletzt sie buchstäblich jeden von uns in unserem Recht auf Privatsphäre. Vielleicht hatte die vergleichsweise geringe Resonanz auch damit zu tun, dass es ein russischer Fall war. Aber heute hat es mit der Kammerentscheidung Szabó v. Ungarn den ersten EU-Staat erwischt. Es wird nicht der letzte bleiben.
