Articles for tag: Chancengleichheit der ParteienÖffentlich-rechtlicher RundfunkRundfunkWahlkampf

Vielfalt am Rande

Vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfen wir ein Programm erwarten, das die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achtet und Themen- und Meinungsvielfalt möglichst breit und ausgewogen darstellt – so zumindest verlangt es § 26 Abs. 2 S. 2 MStV. Doch kann ein Sendungsformat, das als „Wahlarena“ gebrandet und kurz vor der Bundestagswahl 2025 ausgestrahlt wird, jedoch nur bestimmte Parteien berücksichtigt, diesem Vielfaltsgedanken Rechnung tragen? Ja, sagt das OVG NRW – nein, sagt der VGH Baden-Württemberg.

Des Kanzlers neue Farben

Fünf Kanzlerkandidat*innen – aber nur zwei Tickets für eine TV-Debatte. Die politische Bühne scheint derzeit nicht genug Kapazitäten für eine erweiterte Gästeliste zu haben. Hieraus ergeben sich mehrere Probleme, die dieses Jahr noch auf Karlsruhe zukommen könnten: Mit der AfD und den Grünen wurden zwei Parteien vom Duell ausgeschlossen, die in den aktuellen Umfragen mindestens ebenso, wenn nicht sogar besser als die Sozialdemokraten abschneiden. Die AfD hat nach Bekanntwerden des Debattenformats bereits angekündigt, rechtliche Schritte gegen die ÖRR einzuleiten. Die Erfolgsaussichten eines entsprechenden (Eil)Verfahrens sind dabei günstig.

Gegenleistung für einen „gesamtgesellschaft­lichen Vorteil“: Das BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorschriften über den Rundfunkbeitrag für im wesentlichen verfassungsgemäß erklärt. Lediglich die Höherbelastung von Inhabern von mehr als einer Wohnung sei mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Die verfassungsrichterliche Wertschätzung für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ist im Grundton des Urteils deutlich hörbar, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Argumentation nicht in allen ihren Teilen überzeugt.

Nicht nur eine Frage der Finanzierung: Karlsruhe verhandelt zum Rundfunkbeitrag

Dass das Bundesverfassungsgericht letzte Woche zum Rundfunkbeitrag zwei Tage mündlich verhandelt hat, überrascht auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht alle relevanten Fragen schon geprüft hatte. Wenn das Gericht nun doch grundsätzlicher prüft, stellen sich im Wesentlichen zwei Fragen: Ist der Beitrag in der aktuellen Ausgestaltung wirklich als Gegenleistung für den individuell zurechenbaren Vorteil anzusehen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können? Und wird dieser Vorteil verlässlich erfasst, wenn die Beitragspflicht einzig darauf abstellt, dass jemand eine Wohnung unterhält?

Italien: Wo der Spaß aufhört

Eins muss man Silvio Berlusconi lassen: Der Mann hat Humor. Sein jüngster Schurkenstreich ist derart abgefeimt, dass ich schon fast so etwas wie Respekt empfinde. Bevor ich mir in Erinnerung rufe, dass der Typ einen der großen EU-Staaten regiert und gerade dabei ist, die Grenzen dessen zu testen, was wir in Europa noch als Demokratie bezeichnen. Berlusconis Truppen haben gerade durchgesetzt, dass die staatliche Fernsehanstalt RAI in den vier Wochen vor den Regionalwahlen am 28. März in ihren Talkshows keine einseitige politische Propaganda betreiben darf. Im Sinne der politischen Ausgewogenheit müssen, wenn man über Politik reden will, alle Parteien zu ... continue reading

ZDF-Verfassungsurteil durch staatsrechtsprofessorale Aufopferung

Wir hatten neulich anlässlich des Dramas um Koch, Brender und das ZDF gegrübelt, wie dieser verfassungsrechtlich ziemlich offenkundig zum Himmel stinkende Fall nach Karlsruhe kommen soll. Das schien gar nicht so einfach: Dem normalen Fernsehzuschauer fehlt der nötige Rechtsanspruch, in welchem ihn politisch beeinflusste Personalentscheidungen beeinträchtigen könnten. Dem ZDF fehlen die nötigen Eier. Und den Grünen fehlen offenbar die nötigen Verbündeten im Bundestag, um das Quorum für einen Normenkontrollantrag zu erreichen. Jetzt scheint der Rostocker Medienrechtler Hubertus Gersdorf aber einen Weg gefunden zu haben, eine verfassungsrichterliche Klärung zu erzwingen: Indem er einfach seine GEZ-Gebühren nicht mehr zahlt. Soll das ZDF ... continue reading

ZDF: Staatsferne – nur wie?

Zur Einstimmung in die Causa Brender ein Zitat aus dem Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (Rundfunkfreiheit) ist ebenso wie die Pressefreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (…) Dass Koch und Merkel offenbar völlig egal ist, was Karlsruhe da von „schlechthin konstituierend“ schwatzt, ist schon ein Vorgang. Die Verfassungsrichter lecken sich vermutlich schon die Lippen. Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Ersten Senats, hat schon im März angedeutet, dass er die parteipolitische Besetzung des ZDF-Verwaltungsrats für problematisch hält. Aber fraglich ist nicht ... continue reading