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Saarlands Verfassungsgerichtshof will der Regierung das Wiedergewähltwerdenwollen verbieten

Die Regierung darf keine als Öffentlichkeitsarbeit verkleidete Wahlwerbung betreiben. Das wissen wir auf Bundesebene seit 1977. Jetzt weiß es auch Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU). Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat ihm heute bescheinigt, mit allerhand selbstlobenden Anzeigen und Briefen an Landesbedienstete kurz vor den Wahlen 2009 die Landesverfassung gebrochen zu haben. Muffiger Antipluralismus Die Grenze zwischen erlaubter Information der Bürger über geleistete Taten und errungene Erfolge und verbotener Werbung für die eigene Wiederwahl ist notorisch schwer zu ziehen. Das war sie auch schon 1977, als das BVerfG Helmut Schmidts sozialliberale Bundesregierung wegen allzu intensiver Prahlerei vor Bundestagswahlen zur Ordnung rief. Die ... continue reading