Articles for tag: Art. 33 II GGRichterwahlSchleswig-Holstein

Bestenauswahl oder Beinfreiheit?

Am kommenden Donnerstag wird sich der schleswig-holsteinische Landtag mit einem Gesetzentwurf zwecks Änderung des Landesrichtergesetzes befassen. Der Entwurf wird von allen demokratischen Fraktionen getragen und zielt im Kern darauf ab, die Grundsätze der Bestenauswahl nach Art. 33 Abs. 2 GG bei der Anstellung und Beförderung von RichterInnen im Land zugunsten von „mehr Beinfreiheit“ für den Richterwahlausschuss zurückzufahren. Wer „die Besten“ sind, soll sich fortan nicht mehr (nur) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sondern nach anderen, allerdings nicht näher beschriebenen Kriterien entscheiden. Der Plan ist nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch politisch höchst problematisch.

Notparlament in die Verfassung

In Schleswig-Hostein wird die Corona-Pandemie als Anlass dafür genutzt, Regelungen über ein Notparlament in der Landesverfassung zu verankern. Ein interfraktioneller Gesetzentwurf wird von 68 der 73 Abgeordneten des Landtages unterstützt. Doch der Entwurf enthält Ungereimtheiten und es stellt sich außerdem die Frage, ob die Thematik der Handlungsunfähigkeit des Landtages nicht weitgehend durch andere Verfassungsänderungen gelöst werden kann. Gerade, um die klar zum Ausdruck kommende Angst vor einem tatsächlichen Tätigwerden des Notparlaments zu mindern.

Seit wann kann ein Gericht eine Legislaturperiode halbieren?

powered by Fotopedia Hat es das schon mal irgendwo gegeben? Dass ein Gericht befindet, die Regierungsmehrheit im Parlament sei auf verfassungswidrige Weise zustandegekommen? Und dann freihändig ein Datum für das Ende der Legislaturperiode festlegt, gleichsam aus höheren verfassungspolitischen Erwägungen heraus? Der Landtag von Schleswig-Holstein ist 2009 gewählt worden, laut Verfassung für fünf Jahre. Die Verfassung sieht ferner vor, dass der Landtag 69 Sitze haben soll und dass eventuelle Überhangmandate ausgeglichen werden sollen. Solche Überhangmandate gab es 2009 in absurd hoher Zahl, weil CDU und SPD beide zwar mies abschnitten, aber die 40 Wahlkreismandate trotzdem unter sich ausmachten. Die Folge war, ... continue reading