Articles for tag: AfghanistanAsylrechtBVerwGSchlussanträgesubsidiärer Schutz

Die Quantifizierbarkeit von Gefahr

Die deutsche Rechtsprechung zum subsidiären Schutz ist in mehrfacher Hinsicht europarechtlich bedenklich. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Pikamäe in seinen Schlussanträgen im Vorabentscheidungsverfahren CF, DN gegen die BRD. Insbesondere die Feststellung des Generalanwalts, dass es sich bei der Asylentscheidung um eine Zukunftsprognose handelt, statistische Erhebungen aber vergangenheitsbezogen sein müssen und für sich genommen daher keine ausreichende Grundlage dafür sein können, die künftige Gefährdung bei einer unterstellten Rückkehr zu bewerten, rüttelt an einer Grundkonzeption der deutschen Asylrechtsdogmatik.

Hyperlinks, ein urheberrechtliches Minenfeld

Eine zentrale Innovation, die zum Siegeszug des World Wide Web beigetragen hat, ist der Hyperlink, also die Möglichkeit, Internetinhalte durch Querverweise miteinander zu vernetzen. Doch die rechtlichen Vorgaben, die beim Verweis auf externe Medien beachtet werden müssen, werden immer komplizierter. In einem anstehenden Urteil könnte der EuGH erstmals zwischen verschiedenen Verlinkungstechniken differenzieren und diese Komplexität weiter erhöhen, mit potentiell gravierenden Folgen für die Kommunikationsfreiheit.

Gesicherte Unsicherheit

Mit größter (An-)Spannung waren die am 19.12.2019 veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Schrems II erwartet worden (RS. C-311/18). Stehen doch in diesem Verfahren zwei tragende Säulen des internationalen bzw. transatlantischen Datenverkehrs zur Disposition: die Standarddatenschutzklauseln und der EU-US Privacy Shield. Eine erste Analyse der Schlussanträge legt gleichwohl nahe, dass auch zukünftig nur eines sicher ist: grenzüberschreitende Informationsübermittlungen bergen zahlreiche Unsicherheiten für die Betroffenen sowie die datenverarbeitenden Unternehmen.

Datenschutz-Beauftragte: Unabhängig genug, meint der Generalanwalt

Die Datenschutz-Kontrolle in Deutschland geht, was ihre Unabhängigkeit betrifft,  europarechtlich wohl in Ordnung. Der Generalanwalt beim EuGH Ján Mázak kommt in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen (Az.: C-518/07) zu dem Schluss, dass nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnis es keinen Grund gibt zu glauben, dass die staatliche Aufsicht über die Kontrollstellen deren Unabhängigkeit beeinträchtigt. Das Gericht folgt bekanntlich den Schlussanträgen des Generalanwalts in den meisten Fällen. Deutschland war von der Kommission verklagt worden, weil die Datenschutzbeauftragten nicht institutionell unabhängig sind, sondern landesrechtlich der staatlichen Aufsicht unterstehen. In der maßgeblichen Richtlinie wird aber verlangt, dass sie in „völliger Unabhängigkeit“ ihrer Arbeit nachkommen sollen. ... continue reading