Deals im Strafprozess: Etikettenschwindel im Namen der Effizienz
Geständnis gegen Strafnachlass: Diese Art von Absprache, „Deal“ genannt, gibt es im Strafverfahren schon seit Jahrzehnten. Seit 2009 ist er gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die bereits 2005 geäußerte Bitte des Bundesgerichtshofs (Az. GSSt 1/04), dem bei seinen Versuchen, selbst für rechtliche Leitplanken zu sorgen, mulmig geworden war. Das Ganze schien dem Bundesgerichtshof so grundlegend, dass es nicht einzelne Richter, sondern der Bundestag regeln sollte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht über die gesetzliche Regelung zu entscheiden (Az. 2 BvR 2628/10; 2 BvR 2883/10; 2 BvR 2155/11). Morgen verhandelt der Zweite Senat darüber. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte des ... continue reading
