Articles for tag: 11. SeptemberAfghanistanSchutzpflichten

Has the Federal Republic of Germany violated its obligations of protection in Afghanistan?

Alongside the political question of the consequences of the withdrawal of troops from Afghanistan, there is also the pressing question of the legal responsibility of the Federal Republic of Germany. We come to the interim conclusion that the Federal Republic of Germany has not fully complied with its obligations to protect fundamental rights - above all the protection of life under Article 2 of the Basic Law - and its obligations under international law.

Verletzung von Schutzpflichten durch die Bundesrepublik in Afghanistan?

Neben der politischen Frage der entstandenen Situation und der Folgen des Truppenabzugs aus Afghanistan stellt sich die Frage nach der rechtlichen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland. Wir kommen zu dem Zwischenergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren grundrechtlichen Schutzpflichten – vor allem jener des Lebensschutzes gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG – und völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Die Freiheit der Zukunft

Der Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schlägt hohe Wellen. National wie international wird das Urteil bereits jetzt als Meilenstein für den Klimaschutz gefeiert. Der Beschluss legt den Grundstein für eine weitergehende und dauerhafte verfassungsgerichtliche Kontrolle der staatlichen Klimaschutzbemühungen anhand der Grundrechte und Art. 20a GG

Rechtsstaatliche Immunabwehr

Am Montag beginnt mit dem „Wellenbrecher-Lockdown“ nicht nur eine neue und einschneidende Phase der Pandemiebekämpfung, es mehren sich seither auch gegenüber den Bekämpfungsmaßnahmen kritische Stimmen. In der politischen wie juristischen Debatte finden sich im Wesentlichen drei Kritikpunkte: die vermutete Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die mangelnde Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlagen und die ausbleibende Beteiligung der Parlamente in der Pandemiebekämpfung. Ein Aspekt scheint uns jedoch erstaunlich zu kurz zu kommen: die Pflicht des Staates zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit.

Völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik zum Erlass eines Lieferkettengesetzes

Über das Für und Wider eines Lieferkettengesetzes und dessen mögliche Inhalte wird seit einiger Zeit in Politik und Wissenschaft diskutiert. Dass die Bundesrepublik Deutschland mit einem sollen Gesetz auch zur Verwirklichung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte beitragen würde, ist unbestritten und im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ auch angelegt. Weniger klar und seltener diskutiert ist dagegen die Frage, ob Deutschland völkerrechtlich auch verpflichtet ist, ein derartiges Gesetz zu erlassen, um seiner menschenrechtlichen Pflichten zu genügen. Dieser Frage wird hier nachgegangen. Im Mittelpunkt steht dabei die territoriale Reichweite der Schutzdimension internationaler Menschenrechte.