Articles for tag: Art. 42 TEUGSVPRussischer Krieg gegen die UkraineSicherheit

Time for Military Integration in the EU?

For decades, the EU’s security and defence policy was largely looked at as a theoretical piece in the overall puzzle of the Union’s external role. During the past week, however, the unthinkable happened, and European defence policy has taken a significant leap forward. This brings to fore questions about the legal nature of the security and mutual assistance provisions in the EU Treaties, including the relationship between aligned and non-aligned States in EU defence policy.

The Rise of a Dissuasive Democracy in France

On November 24, 2020 the French National Assembly adopted the Global Security Act by a wide margin. The bill entrenches the cooperation between public and private security forces, broadly regulates the use of surveillance drones, and strengthens the legal protection offered to security officers identified on videos that circulate on social media. The GSA is a perfect illustration of what I call a dissuasive democracy, meaning a regime where civil liberties are facially guaranteed by the constitution, but where laws and regulations are designed to dissuade individuals from exercising their civil liberties.

Es ist wieder da: Der EuGH bestätigt das Grundrecht auf Sicherheit

Vor zwei Jahren, in seinem epochalen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, erwähnte der EuGH erstmals ein eigenständiges Grundrecht auf Sicherheit, welches sich aus Art. 6 GRCh ergeben soll. Eine höchst fragwürdige Innovation: schließlich soll das Grundrecht im Wesentlichen vor willkürlichen Verhaftungen schützen, mit anderen Worten will es die Sicherheit vor dem Staat, nicht durch den Staat. Dass diese beiläufige Erwähnung dieses „Grundrechts auf Sicherheit“ kein Ausrutscher war, bestätigt jetzt eine neue Entscheidung der Großen Kammer. Darin bekräftigt der EuGH, und zwar unter explizitem Verweis auf die entsprechende Passage in Digital Rights Ireland, dass nach Art. 6 GRCh jeder Mensch nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch auf Sicherheit hat (Rn. 53). Europa ist damit nun also tatsächlich um ein Grundrecht reicher geworden – allerdings um ein mehr als zweifelhaftes.

Terrorgefahr und Vorratsdatenspeicherung in Europa: unterschiedlichste nationale Schutzstandards mangels klarer unionsrechtlicher Grenzen

Bereits wenige Tage bevor Europa durch Terrorangriffe in Paris erschüttert wurde, haben sich in Großbritannien, Frankreich und Deutschland bemerkenswerte sicherheitsrechtliche Kurskorrekturen vollzogen. Sie betreffen insbesondere das Instrument der Vorratsdatenspeicherung und gewinnen angesichts der Debatte, welche Lehren wir aus den jüngsten Anschlägen ziehen sollten, enorm an Relevanz.

Finnish Government and the Desire to Constitutionalize Mass Surveillance: Toward Permanent State of Emergency?

The Finnish Government intends to amend the constitution to clear the path for a NSA-type surveillance scheme. The form of constitutionalism that results from this kind of change would reverse the traditional grounds of legitimacy as set forth by the constitutions and human rights treaties: instead of providing one possible but narrowly interpreted ground for restricting right to confidential communications and protection of personal data, national security would occupy the position of a main rule while the constitutional right would wither away to a narrowly applied exception. In essence, the amendment would securitize one of the key fundamental rights of our time, and create a permanent state of emergency within it.

EuGH korrigiert strikte Linie der ersten Instanz zu Anti-Terrorlisten

Der EuGH hat heute zwei Entscheidungen veröffentlicht, an denen Eric Posner und andere Apologeten einer entfesselten Exekutive ihre Freude haben dürften. Es geht um das Einfrieren des Vermögens potenzieller Terror-Unterstützer und anderer Leute, die man aus mehr oder weniger guten Gründen für Schurken hält. Das ist ein Freiheitseingriff, wie man ihn unterhalb der Schwelle körperlicher Züchtigung sich kaum drastischer vorstellen kann. Man verliert jede wirtschaftliche Bewegungsfreiheit. Man wird quasi selber bei lebendigem Leib ökonomisch eingefroren. Und dafür reicht schon ein bloßer Verdacht. Bis vor einigen Jahren erfuhr man womöglich noch nicht einmal, aus welchen Gründen man auf die schwarze Liste ... continue reading

Es gibt kein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern

Bei der Verhandlung in Karlsruhe zu Sicherheitsverwahrung am letzten Dienstag war viel von den Schutzpflichten des Staates die Rede. Von den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung, die die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angeblich nicht hinreichend im Blick gehabt hätten, als sie der deutschen Praxis, gefährliche Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Strafe einfach weiter im Knast zu behalten, vor gut einem Jahr die rechtliche Grundlage wegschlugen. Welche Wirkung dieser Schutzpflicht-Topos auf manche Politiker hat, konnte man heute bei einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer studieren. Bayerns Justizministerin Beate Merk war zu Gast und referierte darüber, wie das System der Sicherungsverwahrung jetzt reformiert ... continue reading